Landesregierung in NRW will Pensionsfonds anzapfen
Die NRW-Landesregierung will Einzahlungen in den Pensionsfonds stoppen und Millionenbeträge entnehmen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor.
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) will ab dem Haushaltsjahr 2024 die durchschnittlich erwirtschafteten Erträge aus dem Pensionsfonds NRW zur teilweisen Finanzierung der Pensionsausgaben des Landes entnehmen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der portfolio institutionell vorliegt.
Am 23. August hat die Landesregierung eine entsprechende Änderung des Pensionsfondsgesetzes in den Landtag eingebracht. Für das Haushaltsjahr 2024 ist hierfür ein Betrag von 343 Millionen Euro vorgesehen. Bislang verbleiben die von dem Sondervermögen erwirtschafteten Erträge im Vermögen und werden reinvestiert.
Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass Entnahmen aus dem Sondervermögen nach Maßnahme des Haushaltsgesetzes zulässig sein sollen. Um den Erhalt der Vermögenssubstanz zu gewährleisten, sollen die Entnahmen auf die langfristig vom Sondervermögen erzielte Rendite begrenzt werden. Die Entnahmen dürften nicht dazu führen, dass der Vermögensstamm in seinem wertmäßigen Bestand zum 31. Dezember 2022 unterschritten werde.
Bislang wächst das Fondsvermögen nicht nur durch Anlageerträge, sondern auch durch die Zuführung von Liquidität: Dem Fonds werden jährlich Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zugeführt. Auch das soll sich ändern. Die Zuführungen sollen eingestellt werden, „um nicht sachgerechte und sich überlagernde Ein- und Auszahlungen zwischen Landeshaushalt und Pensionsfonds NRW zu vermeiden“.
Zahl der zu versorgenden Beamten steigt an
Nach Angaben der Landesregierung habe die Zahl der zu versorgenden Beamten und Beamtinnen sowie deren Hinterbliebenen in Nordrhein-Westfalen zum 31. Dezember vergangenen Jahres 223.200 erreicht. Diese Anzahl werde auf Grundlage der aktuellen und sogenannten Modellrechnung Alterslast in den kommenden Jahren auf rund 234.500 ansteigen und zunächst auf einem entsprechend hohen Niveau verharren.
Erst ab dem Jahr 2040 werde sich die Anzahl der zu versorgenden Personen signifikant auf einen Bestand unterhalb von 230.000 zurückbilden, heißt es. Die Landesregierung erwartet, dass sich die Ausgaben des öffentlichen Haushaltes stetig erhöhen und überproportional von 8,4 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 12,5 Milliarden Euro im Jahr 2040 ansteigen werden.
Dies stelle eine erhebliche Belastung für den Landeshaushalt dar, heißt es im Begleittext des Gesetzentwurfs. Selbst wenn die zukünftigen Staatseinnahmen mit dem allgemein zu erwartenden Wirtschaftswachstum Schritt hielten, müsse Nordrhein-Westfalen einen immer größeren Teil seines Budgets für die Altersversorgung seiner Beamten und Beamtinnen aufwenden. „Um nicht vergangenheitsbezogene Lasten aus dem Ausbau des öffentlichen Dienstes in den späten sechziger und frühen siebziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts gegen dringend notwendige zukunftsorientierte Transformationsinvestitionen abwägen zu müssen, soll der Pensionsfonds NRW seinem Zweck entsprechend, Teile der zukünftigen Pensionslasten abfedern.“ Dies gebiete allein schon die finanzpolitische Generationengerechtigkeit gegenüber der jungen Generation.
Bund der Steuerzahler kritisiert die Pläne
Der Bund der Steuerzahler in NRW (BdSt NRW) kritisiert das Vorhaben und bemängelt, das dem Fonds allein für das Jahr 2024 entsprechend knapp 550 Millionen Euro fehlten. In einer Mitteilung heißt es, dass der Pensionsfonds eigentlich die künftigen Pensionslasten abfedern soll. Mit dem vorgesehenen „Finanzkniff“ werde dieses Ziel für künftige Generationen erheblich erschwert.
Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Rik Steinheuer, äußert sich dementsprechend verärgert: „Das geplante Gesetz erscheint mir als ein Schnellschuss, um Haushaltslöcher zu stopfen. Eine langfristige kapitalgedeckte Pensionssicherung verkümmert so zu einem Tropfen auf den heißen Stein.“
Steinheuer fordert laut einer Mitteilung zwingend eine weitere Einzahlung in den Pensionsfonds und zum derzeitigen Zeitpunkt den Verzicht auf Entnahmen aus dem Fonds. Zunächst müssten sachgerechte Kriterien gesetzlich festgelegt werden, aus denen sich ergibt, ab wann und in welchem Umfang Auszahlungen aus dem Fonds erfolgen können.
Aus Sicht des Steuerzahlerbundes in NRW sollten frühestens ab dem Jahr 2030 erste Entnahmen möglich sein. Begründet wird das damit, dass erst ab diesem Zeitpunkt Beamte in größerer Anzahl in Pension gingen, „die ihren Dienst seit Errichtung des Pensionsfonds und seiner Vorgänger ab dem Jahr 1999 angetreten haben“.
Pensionsfonds will nachhaltiger anlegen
Das Vermögen des Pensionsfonds beläuft sich auf 13,1 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2022). Von den Kapitalanlagen entfallen rund sechs Milliarden Euro auf Aktien und Unternehmensanleihen sowie etwa sieben Milliarden Euro auf gedeckte Schuldverschreibungen und öffentliche Anleihen. Der NRW-Pensionsfonds praktiziert nach Angaben der Finanzverwaltung in Düsseldorf seit 2019 eine nachhaltige Anlagestrategie mit Ausschluss atomarer Energieträger. Seit Dezember 2022 sind außerdem fossile Brennstoffe tabu.
NRW, Hessen, Baden-Württemberg und Brandenburg wollen ihre landeseigenen Pensionsfonds mehr und mehr in Richtung nachhaltige Kapitalanlage umbauen. Das sieht ein Pakt der Finanzminister der vier Länder vor.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Pensionsfonds/CTA
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