Recht, Steuer & IT
31. August 2011

Kommunen verklagen Banken zunehmend wegen Swap-Geschäften

Dresden fordert sächsische Städte und Kreise zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen auf. Kommunen anderer Länder dürften folgen.

BERLIN – Banken, die Kommunen Swap-Geschäfte vermittelt haben, die sich inzwischen als Verlustbringer entpuppten, müssen mit zunehmenden Schadenersatzforderungen rechnen. Nachdem Sachsen als erstes Bundesland seinen Städten und Kreisen zu Schadenersatzklagen geraten hat, ist zu erwarten, dass auch die Kommunalaufsicht in anderen Bundesländern diesem Beispiel folgt. Vor wenigen Tagen hatte ein Sprecher des Dresdner Innenministeriums bestätigt, dass die sächsischen Städte und Kreise zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen aus Zinsdifferenzgeschäften aufgefordert wurden.
Das Schreiben war zwar schon im Juli verschickt worden, erhielt in diesen Tagen aber durch verschiedene Veröffentlichungen in den Medien deutliche Aufmerksamkeit über Sachsen hinaus. Die darin aufgeführten Argumente dürften die Kommunen in anderen Landesteilen hellhörig machen. So verweist das sächsische Innenministerium unter anderem darauf, dass durch Untätigkeit der Vorwurf der Untreue durch Unterlassen entstehen könne. Außerdem werden die Städte und Kreise zur Eile gemahnt. Aufgrund der knappen Verjährungsfristen bei fahrlässiger Falschberatung solle eine rechtliche Prüfung sofort durchgeführt werden.
Auslöser für das Schreiben war ein Urteil des Bundesgerichtshofes gegen die Deutsche Bank. Damit wurde sie zur Schadenersatzzahlung in Höhe von rund einer halben Million an einen Unternehmer verpflichtet. Bisher hatte die Rechtsprechung die Hürden einer möglichen Falschberatung von Unternehmern und kommunalen Kämmerern ziemlich hoch gelegt, weil man anders als bei Privatpersonen von ausreichender Kenntnis zur eigenständigen Beurteilung der jeweiligen Finanzgeschäfte ausging. Das BGH-Urteil änderte die Situation jedoch. Seitdem können auch mittelständische Unternehmer oder Kommunen, die durch Swap-Geschäfte Geld verloren haben, auf Schadenersatz hoffen.
Bereits Anfang August wurde bekannt, dass der Landkreis Mittelsachsen als erste sächsische Kommune Klage eingereicht hat, um ein Swap-Geschäft für nichtig zu erklären. In der rechtlichen Begründung der Klage ist von arglistiger Täuschung die Rede. Etwa 70 solche Swap-Verträge sollen Banken mit Kommunen, städtischen Unternehmen und Zweckverbänden im Freistaat geschlossen haben. Bundesweit rechnen Beobachter mit über 2.600 solcher Zinsdifferenzgeschäfte, die mit kommunalen Kunden abgewickelt worden sind. Pikant daran: Es waren nicht unbedingt die für solche Transaktionen bekannten großen Investmentbanken, die den Kommunen die Swap-Geschäfte angetragen haben. Häufig stammten die Vorschläge von Landesbanken und Sparkassen, in Sachsen zum Beispiel von der ehemaligen SachsenLB und der Kreissparkasse Mittelsachsen.
portfolio institutionell newsflash 31.08.2011/kmo

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