Recht, Steuer & IT
27. November 2013

KAGB macht Emissionshäusern zu schaffen

Die Emissionstätigkeit bei geschlossenen Energiefonds ist in diesem Jahr deutlich zurückgegangen. Gründe dafür sieht die Rating-Agentur Scope unter anderem in der Einführung des KAGB.

Der Schwerpunkt der Emissionen geschlossener Energiefonds hat sich in den vergangenen Monaten drastisch verlagert. Wie einer Analyse von Scope zu entnehmen ist, setzen die sogenannten Energiefonds fast ausschließlich auf Windkraftprojekte. Solarinvestments sind in der Gunst der Fonds ins Hintertreffen geraten. In diesem Jahr sei nur ein einziger Solarfonds emittiert worden, heißt es. Alle anderen Energiefonds investierten hingegen in Windkraft. Verantwortlich für diese Entwicklung seien vor allem die stetig sinkenden Einspeisevergütungen sowie Einschränkungen bei der Förderung von Solaranlagen. Das gelte sowohl für Deutschland als auch für das europäische Ausland. Vor diesem Hintergrund ist man bei Scope davon überzeugt, dass es 2014 keine Fondsemissionen im Bereich Photovoltaik geben wird. Spiegelbildlich stellt sich die Situation bei Windfonds dar. Sie bleiben nach Ansicht der Marktbeobachter von Scope eine der wenigen Alternativen für Investitionen in erneuerbare Energien. Sowohl die Technologie als auch die Kalkulationssicherheit im Bereich Windenergie seien ausgereift. 
Das Investitionsklima werde allerdings auch bei Windenergie durch die geplanten Kürzungen bei der Einspeisevergütung getrübt. Derzeit beträgt die staatlich garantierte Vergütung rund neun Cent pro Kilowattstunde. Der Marktpreis für Strom liege hingegen bei rund fünf Cent je Kilowattstunde. Demnach bleibt Windkraft vorerst von staatlicher Förderung abhängig. Ein weiteres Investitionshemmnis sieht Scope in der „hohen Ankaufskonkurrenz“ bei attraktiven Windstandorten in Deutschland. Sprich, die Anleger reißen sich um die besten Plätze. Wenig überraschend setzt diese Situation die Renditeerwartungen der Anleger unter Druck. 
Wie Scope beobachtet hat, reagieren zahlreiche Initiatoren auf diese Entwicklung, in dem sie auf das europäische Ausland auswichen. So seien insbesondere in Frankreich, Finnland und Polen aber auch in Schweden und Großbritannien Fonds mit Windanlagen geplant. Für Anleger ließen sich dort höhere Renditen realisieren, da der Ausbau der Windkraft dort noch nicht so stark fortgeschritten sei wie in Deutschland, heißt es.
Emissionsvolumen bricht ein 
Für das laufende Jahr geht Scope von drastisch sinkenden Emissionsvolumina bei Energiefonds aus. Das prospektierte Eigenkapitalvolumen in diesem Jahr liegt mit knapp 105 Millionen Euro signifikant unter dem entsprechenden Wert des Vorjahreszeitraums. Vor Jahresfrist summierte sich das Emissionsvolumen noch auf 427 Millionen Euro. Und seit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) am 22. Juli sei die Emissionstätigkeit vollständig zum Erliegen gekommen. Einen Unternehmenssprecher zufolge sei diese Situation auf die neuen regulatorischen Anforderungen zurückzuführen, die sich aus dem KAGB für die Anbieter geschlossener Fonds ergeben. Sie müssten sich zunächst um eine Lizenz als Kapitalverwaltungsgesellschaft bemühen. 
Für das erste Halbjahr 2014 ist laut Scope-Mitteilung nur mit vereinzelten Emissionen zu rechnen. Hintergrund dafür sei die weiterhin hohe Unsicherheit im Hinblick auf das KAGB. Die Bafin habe Fonds, die in Stromerzeugung investieren, zwar als operative Unternehmen eingestuft. Damit seien sie nicht den Regelungen des KAGB unterworfen, erläutert Scope. „Die aufwändige Registrierung als Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Beschränkung der Fremdkapitalaufnahme oder auch der Mindestbeteiligungssummen entfallen unter anderen damit.“ Zahlreiche Fondsanbieter zweifeln jedoch am Fortbestand dieser für sie günstigen Auslegung der Bafin und halten sich mit Neuemissionen vorerst zurück. 
Hintergrund: Mit dem KAGB entstand für die Initiatoren der bislang kaum regulierten geschlossenen Fonds eine völlig neue Situation. Nach Angaben von Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer beim Fondsverband BVI, müssen die Initiatoren geschlossener Fonds nun erstmals gesetzliche Vorgaben erfüllen, die für offene Fonds bereits seit langem gelten. Wie Richter in einem Fachartikel hervorhebt, müssen die Initiatoren geschlossener Fonds im Zuge der Umsetzung des KAGB ein Risikomanagement aufbauen, inklusive eines unabhängigen Risiko-Controllings, Stresstests und der Überwachung von Liquiditätsrisiken. Geschlossene Fonds werde es nach dem KAGB nur noch als Investment-Aktiengesellschaft mit fixem Kapital (InvAG) oder als geschlossene Investment-Kommanditgesellschaft (InvKG) geben, so Richter. Damit stünden erstmals regulierte Hüllen für geschlossene Sachwerte-Fonds zur Verfügung. 
Der Markt für geschlossene Fonds ist traditionell von Retail-Anlegern geprägt. Gleichwohl treten institutionelle Investoren in dem Segment zunehmend auf den Plan. Laut Statistiken des Bundesverbandes Sachwerte und Investmentvermögen lag ihr Anteil am gesamten investierten Eigenkapital am Ende des vergangenen Jahres bei 30 Prozent (2011: 18 Prozent). 
portfolio institutionell newsflash 27.11.2013/Tobias Bürger
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