Traditionelle Anlagen
22. April 2015
Hypo-Alpe-Krise zieht Kreise in Hannover
Die notverstaatlichte österreichische Bank Hypo Alpe Adria sorgt seit wenigen Wochen für neue Hiobsbotschaften. Nun bangt unter anderem der niedersächsische Regionalversicherer VGH um die Rückzahlung von Anleihen der Bad Bank „Heta“.
Den Gläubigern der ehemaligen Kärtner Landesbank Hypo Alpe Adria drohen hohe Belastungen durch einen bevorstehenden Schuldenschnitt. Denn die österreichische Regierung will der zur Verwertung des notleidenden Teils der Hypo Alpe gegründeten Abwicklungsanstalt Heta Asset Resolution, kurz Heta, kein zusätzliches Geld mehr zur Verfügung zu stellen, sondern einmal mehr die Gläubiger mit ins Boot holen. Bereits am 11. Juni 2014 verkündete das österreichische Finanzministerium „im Interesse des Steuerzahlers“ ein Sondergesetz zur Abwicklung der notverstaatlichten Hypo Alpe Adria (siehe früheren Artikel). Laut diesem werden als Sanierungskosten nicht nur ein Darlehen der Bayerischen Landesbank über 800 Millionen Euro, sondern auch Nachrangverbindlichkeiten mit Länderhaftung Kärntens im Ausmaß von 890 Millionen Euro herangezogen. Jetzt geht die Beteiligung der Gläubiger in eine neue, größere Runde.
Die Bad Bank der Hypo Alpe hatte zum 31. Dezember 2014 eine Bilanzsumme von rund 18 Milliarden Euro. Sie übernimmt laut Homepage im Sinne der Steuerzahler Verantwortung für die ihr übertragenen Werte und für den bestmöglichen Abbau der Risiken. Für Anleihegläubiger dürften diese Worte aber wie Hohn klingen. Denn der österreichische Finanzminister verhängte Anfang März 2015 ein Moratorium über die ausstehenden Verbindlichkeiten des Instituts, also einen Zahlungsstopp. Die Bad Bank wird jetzt von der Finanzmarktaufsicht abgewickelt. Beobachter gehen davon aus, dass spätestens nach dem Ende des Moratoriums am 31. Mai 2016 mit einer Bekanntmachung zu rechnen ist, wie hoch letztlich der Schuldenschnitt für die Anleihegläubiger ausfallen wird.
Die Bad Bank der Hypo Alpe hatte zum 31. Dezember 2014 eine Bilanzsumme von rund 18 Milliarden Euro. Sie übernimmt laut Homepage im Sinne der Steuerzahler Verantwortung für die ihr übertragenen Werte und für den bestmöglichen Abbau der Risiken. Für Anleihegläubiger dürften diese Worte aber wie Hohn klingen. Denn der österreichische Finanzminister verhängte Anfang März 2015 ein Moratorium über die ausstehenden Verbindlichkeiten des Instituts, also einen Zahlungsstopp. Die Bad Bank wird jetzt von der Finanzmarktaufsicht abgewickelt. Beobachter gehen davon aus, dass spätestens nach dem Ende des Moratoriums am 31. Mai 2016 mit einer Bekanntmachung zu rechnen ist, wie hoch letztlich der Schuldenschnitt für die Anleihegläubiger ausfallen wird.
Nach Einschätzung von Christian Lenk, Rentenmarktstratege bei der DZ Bank, handelt es sich dabei um ein probates Verfahren der Verlustbeteiligung, das mit der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten beziehungsweise deren Umsetzung in nationales Recht europaweit zur Norm wird. Da die Anleihen der Heta jedoch mit einer Ausfallbürgschaft des Bundeslandes Kärnten ausgestattet seien, „erwachsen aus dem Agieren der österreichischen Regierung als Eigentümer der Abwicklungsanstalt Probleme, die weit über die Grenzen der Alpenrepublik hinausreichen“, wie er in einem Artikel für die Börsen-Zeitung vom 16. April schrieb. „Denn letztlich läuft das Verfahren in der Summe darauf hinaus, Vertragsbruch zu begehen und sich aus der Verantwortung zu stehlen: zunächst durch den Versuch, eine Aktivierung der Ausfallbürgschaften zu vermeiden, und schließlich, falls dies misslingen sollte, durch die Drohung, den bisher angenommenen Haftungsbund zwischen Bund und Ländern zu negieren.“ Letzteres hätte nach Lenks Einschätzung womöglich gar eine Zahlungsunfähigkeit des Landes Kärnten zur Folge, „eines Bundeslandes, das sich eigentlich auf einem guten Weg befand, seine Finanzen auf gesündere Füße zu stellen.“ Angesichts dieses doppelten Tabubruchs, wie DZ-Mann Lenk das Vorgehen bezeichnete, „könnten allein in der Eurozone Verbindlichkeiten in Höhe von 2.800 Milliarden Euro vor einer Neubewertung stehen“.
Aus Lenks Sicht entspricht der Versuch der Republik Österreich, sich um eine Ausfallbürgschaft des Landes Kärnten für die Heta zu drücken, wie auch die Ankündigung, nicht für die Verpflichtungen des Landes als Garantiegeber der Heta einzustehen, dem Öffnen der Büchse der Pandora. Schließlich werde damit das Prinzip der Vertragstreue massiv verletzt. Langfristig könnte das „Kirchturmdenken Wiens“ sowohl dem Ansehen staatlicher Haftungen wie auch (sub-)staatlichen Haftungsverbänden deutlichen Schaden zufügen, befürchtet DZ-Experte Christian Lenk.
Auf der nächsten Seite lesen Sie, welche Gläubiger nun juristische Schritte einleiten.
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Gläubiger ziehen vor Gericht
Von dem Zahlungsstopp betroffen ist in Deutschland unter anderem die Nord-LB. Aber auch die NRW-Bank. Die Förderbank klagt laut Presseberichten gegen den Schuldenschnitt. Die Klage sei beim Landgericht Frankfurt eingereicht worden. Wie die Börsen-Zeitung berichtete, ist das Institut mit drei nicht nachrangigen Anleihen im Volumen von 275,5 Millionen Euro bei Heta engagiert. Sie ist laut dem Bericht vom 16. April das zweite Institut, das sich nach der FMS Wertmanagement vor Gericht gegen das Moratorium aus Österreich wehrt. Die NRW-Bank verlangt die vollständige Rückzahlung des Nominalwerts aller Inhaberschuldverschreibungen plus Zinsen.
Auch der Regionalversicherer VGH bangt um die Rückzahlung von Anleihen. Hier stehen 200 Millionen Euro auf dem Spiel. Wie viele andere, die bei Heta engagiert sind, hat auch dieses Institut seine Bilanz korrigieren müssen: Rund 41 Millionen Euro des Einsatzes hat das Unternehmen aus Hannover vorsorglich abgeschrieben, wie aus dem Geschäftsbericht 2014 hervorgeht. Das Kapitalanlagenvolumen der VGH beträgt etwa elf Milliarden Euro. Und auch die VGH-Versicherungen drängen vor Gericht. Das Unternehmen hat sowohl gegen die Hypo Alpe Adria als auch gegen die Republik Österreich Klage eingereicht. Für VGH-Vorstand Hermann Kasten ist das Vorgehen nicht akzeptabel: „Das ist einmalig und beispiellos in der Wirtschaftsgeschichte der letzten Jahrzehnte, das ärgert uns sehr“, schimpft er. Bei der VGH ist man laut eines Berichts des Norddeutschen Rundfunks überzeugt, dass das Bundesland Kärnten oder das Land Österreich verpflichtet sind, die gesamten 200 Millionen Euro nach Hannover zurück zu überwiesen. Man wolle den Streit bis zum Ende durchfechten, hieß es bei der VGH. Notfalls würden sich die Parteien vor dem Europäischen Gerichtshof treffen.
portfolio institutionell newsflash 22.04.2015/Tobias Bürger
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