Versicherungen
4. Dezember 2023

Höchstrechnungszins könnte erstmals seit 30 Jahren steigen

Der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung könnte 2025 wieder steigen. Es wäre die erste Anhebung des wichtigen Zinssatzes seit drei Jahrzehnten.

Ein historisches Ereignis bahnt sich an: Aus Sicht der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) kann der seit Jahren rückläufige Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung wieder angehoben werden. Daher empfiehlt der Berufsverband der Versicherungs- und Finanzmathematiker, den für die Versicherungswirtschaft wichtigen Zinssatz ab 2025 von derzeit 0,25 auf 1,0 Prozent zu erhöhen.

Im Jahr 2000 lag der Zins, der das Maximum beschreibt, das Unternehmen zur Berechnung ihrer Rückstellungen annehmen dürfen, noch bei vier Prozent. Seither ging er schrittweise zurück. So lag der Höchstrechnungszins von 2016 bis 2021 bei 0,9 Prozent. Seit dem vergangenen Jahr liegt er als Folge des damals lang andauernden Niedrigzinsniveaus bei 0,25 Prozent.

Erste Anhebung seit 1994

Nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung würde der vom Bundesfinanzministerium festzulegende Höchstrechnungszins zum ersten Mal seit 1994 steigen. Begründet wird die nun vorgelegte Empfehlung mit dem wieder deutlich höheren Zinsniveau ebenso wie mit aktuellen volkswirtschaftlichen Prognosen sowie unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung. Vor dem Hintergrund aktueller Modellergebnisse sowie der volkswirtschaftlichen Aussichten geht die DAV davon aus, dass der vorgeschlagene Höchstrechnungszins für Neuverträge mittelfristig stabil gehalten werden könne.

Dr. Max Happacher, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung, erklärt: „In den Jahren 2021 und 2022 ist es aufgrund von Angebotsschocks und der expansiven Fiskalpolitik einiger großer Volkswirtschaften zu einer gestiegenen Inflation gekommen. Um dieser Herr zu werden, haben die großen Zentralbanken im letzten Jahr mit deutlichen Zinserhöhungen reagiert.“ Entsprechend seien die Renditen auf dem Anleihemarkt schlagartig angestiegen, so Happacher. Diese Entwicklung zog sich der DAV zufolge auch durch das Jahr 2023, in dem sich das Zinsniveau auf diesem höheren Niveau verstetigt habe.

GDV begrüßt Empfehlung der DAV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, den Höchstrechnungszins ab 2025 von derzeit 0,25 auf 1,0 Prozent anzuheben. „Die empfohlene Zinsanhebung ist aus unserer Sicht eine angemessene Reaktion auf das allgemein gestiegene Zinsniveau. Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren”, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Ob der Höchstrechnungszins 2025 tatsächlich erstmals seit 30 Jahren wieder angehoben wird, ist offen. Die abschließende Entscheidung über den Höchstrechnungszins obliegt dem Bundesfinanzministerium.

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