Versorgungswerke
2. Juli 2014
Hessen stärkt Versorgungswerken den Rücken
Das Bundesland will die gesamte berufsständische Versorgung bei allen künftigen Herausforderungen stützten, erklärte die hessische Justizministerin. Speziell für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte sieht sie hier Bedarf und versprach Unterstützung.
Hessen steht hinter seinen Versorgungswerken. Anlässlich einer Veranstaltung zum 25-jährigen Bestehen des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Hessen versprach die Justizministerin des Bundeslandes, Eva Kühne-Hörmann (CDU), die gesamte berufsständische Versorgung bei allen künftigen Herausforderungen zu unterstützen, damit diese den Erwartungen und Bedürfnissen der Berufsstände gerecht werden kann. Dies berichtet der Branchenverband ABV auf seine Homepage.
Der Jubilar, die Rechtsanwaltsversorgung in Hessen, aber auch alle anderen deutschen berufsständischen Versorgungswerke seien, so Kühne-Hörmann, inzwischen ein unverzichtbarer Teil der Alterssicherung in Deutschland geworden und entlasten den Staat und die Gesellschaft. Sie erbrächten ihre Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitgliedsbeiträgen sowie den Erträgen der Vermögensanlage ohne jede staatliche Zuschüsse. Darüber hinaus lobte die Ministerin, dass sich die Mitglieder der Versorgungswerke an der gesamtgesellschaftlichen Solidarität in der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen, in dem sie über ihre Steuern den staatlichen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung mitfinanzierten. Dies sei zu würdigen.
Der Jubilar, die Rechtsanwaltsversorgung in Hessen, aber auch alle anderen deutschen berufsständischen Versorgungswerke seien, so Kühne-Hörmann, inzwischen ein unverzichtbarer Teil der Alterssicherung in Deutschland geworden und entlasten den Staat und die Gesellschaft. Sie erbrächten ihre Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitgliedsbeiträgen sowie den Erträgen der Vermögensanlage ohne jede staatliche Zuschüsse. Darüber hinaus lobte die Ministerin, dass sich die Mitglieder der Versorgungswerke an der gesamtgesellschaftlichen Solidarität in der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen, in dem sie über ihre Steuern den staatlichen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung mitfinanzierten. Dies sei zu würdigen.
In Bezug auf den Jubilar, die Rechtsanwaltsversorgung im Lande Hessen, kam die Ministerin auch auf aktuelle Herausforderungen der Rechtsanwaltsversorgung zu sprechen und ging auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 03. März 2014 (Az.: B 5 RE 13/14 R, Az.: B 5 RE 9/14 R, Az.: B 5 RE 3/14 R) ein. In Unternehmen und Verbänden tätige Anwältinnen und Anwälte seien von der Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten ihrer berufsständischen Versorgungswerke ausgeschlossen worden. Mit diesen Entscheidungen, so die Ministerin, gehe die Gefahr einer Spaltung der Anwaltschaft einher, sie schränke zudem den Personalaustausch zwischen den verschiedenen anwaltlichen Arbeitsfeldern zum Nachteil aller Beteiligten ein. Sie hoffe deshalb, dass es gelinge, bald für alle Beteiligten Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Hessische Landesregierung, so Kühne-Hörmann, werde sich dafür einsetzen, dass Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden, um eine tragfähige Lösung zu finden.
Kühne-Hörmann ist nicht die einzige Politikerin, die den berufsständischen Versorgungswerken ihre Unterstützung zugesagt hat. Der Vorsitzende der ABV, Hartmut Kilger, hat sich im Frühjahr dieses Jahres mit dem deutschen EU-Parlamentarier Burkhard Balz getroffen, um nach Angaben eines Verbandssprechers „Kontakte zu pflegen“. Balz ist als stellvertretender Fraktionssprecher der Europäischen Christdemokraten im Wirtschafts- und Währungsausschuss für Finanzmarktregulierung und Wirtschaftsthemen zuständig und damit in einer besonders einflussreichen Position.
Wie aus einer Mitteilung der Dachorganisation der 89 auf Landesrecht beruhenden öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen von damals hervorging, wolle sich Balz auch künftig für den Erhalt der berufsständischen Versorgungswerke einsetzen. Dazu gehöre, so Balz, dass die Selbstverwaltungsstrukturen der Freien Berufe, ihre Organisation in Kammern und Versorgungswerken mit Pflichtmitgliedschaft, nicht durch europäische Rechtssetzung infrage gestellt werden dürfen. Die Freien Berufe hätten besondere, freiheitssichernde Aufgaben für den Bürger, die durch die Organisation in Kammern mit Selbstverwaltung bestens, auch im Sinne einer Qualitätssicherung, gewährleistet würden. (mehr dazuhier)
portfolio institutionell newsflash 02.07.2014/Kerstin Bendix
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Wie aus einer Mitteilung der Dachorganisation der 89 auf Landesrecht beruhenden öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen von damals hervorging, wolle sich Balz auch künftig für den Erhalt der berufsständischen Versorgungswerke einsetzen. Dazu gehöre, so Balz, dass die Selbstverwaltungsstrukturen der Freien Berufe, ihre Organisation in Kammern und Versorgungswerken mit Pflichtmitgliedschaft, nicht durch europäische Rechtssetzung infrage gestellt werden dürfen. Die Freien Berufe hätten besondere, freiheitssichernde Aufgaben für den Bürger, die durch die Organisation in Kammern mit Selbstverwaltung bestens, auch im Sinne einer Qualitätssicherung, gewährleistet würden. (mehr dazuhier)
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