Traditionelle Anlagen
20. Oktober 2022

Grünes Ländle

Baden-Württemberg verabschiedet Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen. 17 Milliarden Euro für die Transformation.

Der Ministerrat des grün regierten Baden-Württembergs hat ein Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen verabschiedet. Mit diesem will das Bundesland seine Finanzpolitik konsequent an Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausrichten. Das betroffene Anlagevolumen umfasst 17 Milliarden Euro und soll zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft beitragen. Künftig sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, die EU-Taxonomie und das Pariser 1,5-Grad-Ziel Grundlage für Anlageentscheidungen. Das Gesetz gilt für Finanzanlagen des Landes und landeseigener Unternehmen.

Ziel der ökologischen Transformation

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte: „Das betroffene Anlagevolumen umfasst 17 Milliarden Euro. Dieses Geld darf künftig nur noch in nachhaltige Unternehmen investiert werden. Die aufgrund des Klimawandels notwendige ökologische Transformation unserer Wirtschaft ist wahrscheinlich die größte Herausforderung unserer Zeit. Dem Finanzmarkt und dem dort investierten Vermögen kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Wir als Land können mit unseren eigenen Investitionsentscheidungen unseren Teil beitragen.“

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz ergänzte: „Wir senden ein deutliches Signal an die Kapitalmärkte aus und wollen Anreize setzen, dass mehr in Klimaschutz und Nachhaltigkeit investiert wird. Denn wir brauchen diese privaten Investitionen, um bei Klimaschutz und Energiewende erfolgreich zu sein.“

Viertes Anlagekriterium

Anhand von Ausschlusskriterien werden künftig Unternehmen und Staaten definiert, deren Aktien oder Anleihen nicht gekauft werden dürfen. Ebenso werden Vorgaben für die Optimierung des Portfolios gemacht, etwa zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Bislang orientierte sich die Kapitalanlage an den drei üblichen Kriterien Rentabilität, Sicherheit und Liquidität. Für das Pensionsvermögen hatte das Land schon ab 2017 geregelt, dass nicht mehr in fossile Energien angelegt werden darf.

„Die Anlageentscheidungen des Landes sollen nun, neben der reinen Wirtschaftlichkeit, auch verstärkt im Hinblick auf die globalen Nachhaltigkeitsziele getroffen werden. Wir arbeiten nicht nur daran, dass das Land klimaneutral wird, sondern auch daran, dass unsere Investitionen positiv aufs Klima wirken“, betonte Ministerpräsident Kretschmann.

EnBW nicht tangiert

Wie die FAZ berichtet, wirkt sich das Gesetz vor allem auf den Energiesektor aus – nicht aber auf die EnBW. Danyal Bayaz wies daraufhin, dass es sich bei dem Versorger nicht um eine Finanzanlage, sondern um eine Beteiligung handelt.

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