Recht, Steuer & IT
28. Februar 2025

Geteilte Kritik an Omnibus-Vorschlag der Kommission

Die EU-Kommission plant eine Verschiebung und Vereinfachung vieler Nachhaltigkeitsberichtsplichten. Während der GDV das Vorhaben begrüßt, übt das FNG deutliche Kritik.

Nachdem die EU-Kommission am vergangenen Mittwoch Vorschläge zum Abbau von Bürokratie und zur Vereinfachung der EU-Vorschriften im Rahmen von zwei Omnibus-Paketen angenommen hat, haben verschiedene Verbände dazu Stellung genommen, darunter auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG).

Im Kern sehen die geplanten Vorschriften vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) künftig nur noch von den größten Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme geleistet werden muss. Die schrittweise Einführung der Berichtspflichten für kleinere Unternehmen als nach diesem Schwellenwert wird nach dem Vorschlag der Kommission um zwei Jahre verschoben, was bedeutet, dass die Unternehmen, die ursprünglich ab 2026 für das Berichtsjahr 2025 und später berichtspflichtig wären, nun zwei Jahre länger Zeit haben, die Berichtspflichten umzusetzen. Zudem sollen die Nachhaltigkeitsberichtspflichten deutlich reduziert werden. Auch soll die Anwendbarkeit der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) um zwei Jahre nach hinten verschoben werden.

Der GDV begrüßt die angekündigten Änderungen. „Europas Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Es braucht Entlastungen, um Innovation und Wirtschaftskraft zu stärken. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun die Berichtspflichten entschlossen reduzieren will“, sagt der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, laut Mitteilung vom Mittwoch. „Der Rat der EU und das Europäische Parlament sollten jetzt entsprechend nachziehen, damit wir zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen, die einen echten Mehrwert für alle Akteure bietet und eine nachhaltige Wirtschaft voranbringt.“

Versicherer entlasten

Positiv werten die Versicherer, dass kleine und mittelgroße Unternehmen von den Berichtspflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD befreit werden und auch sektorspezifische Nachhaltigkeitsstandards wegfallen sollen. Dazu sagt Asmussen: „Kleine und mittlere Unternehmen erdrückt die Last, umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte zu schreiben. Und es ist richtig, bestehende Anforderungen zu überprüfen, bevor neue, zusätzliche Standards geschaffen werden.“

Die Ankündigung der Kommission die Zahl der zu berichtenden Daten substanziell zu reduzieren, stelle „einen enormen Schritt zu einer effizienteren Berichterstattung dar“, so der GDV. Asmussen sagt: „Dieses Signal ist enorm wichtig. Die Kommission muss jetzt diesbezüglich zügig konkrete Vorschläge liefern, um die Versicherungsunternehmen, die bereits berichten, tatsächlich zu entlasten.“

„Gravierende Auswirkungen auf Unternehmen und Investoren“

Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) übt dagegen Kritik an den EU-Vorschlägen. Mit der Omnibus-Initiative drohe „eine erhebliche Schwächung bestehender Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Vorschlag, der unter anderem die CSRD, die Taxonomie-Verordnung und die CSDDD betrifft, dürfte gravierende Auswirkungen auf Unternehmen und Investoren haben“, so das FNG. Es fordert den Rat der EU sowie das EU-Parlament dazu auf, dafür „Sorge zu tragen, dass bereits erreichte Fortschritte nicht rückgängig gemacht werden und verlässliche Rahmenbedingungen die Transformation hin zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ermöglichen“, schreibt das FNG in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Investoren brauchen Nachhaltigkeitsdaten

Anstelle einer notwendigen Vereinfachung der Regulierung sehe der Vorschlag eine drastische Reduktion der Unternehmen vor, die unter die Nachhaltigkeitsberichtspflichten der CSRD fallen. „Die geplante Senkung um 80 Prozent würde Investoren den Zugang zu entscheidenden, vergleichbaren Nachhaltigkeitsdaten erschweren – ein Rückschritt für die Umlenkung von Kapital in nachhaltige Tätigkeiten.“ Das FNG begrüßt zwar den Erhalt des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit, warnt jedoch vor den negativen Auswirkungen einer so massiven Einschränkung der Berichtspflichten.

„Bei CSRD, CSDDD und der Taxonomie-Verordnung geht es nicht um ‚Feel-good-Fragen‘, sondern um grundlegende wirtschaftliche Weichenstellungen“, betont FNG-Geschäftsführerin Verena Menne. „Investoren und Finanzinstitute benötigen verlässliche Rahmenbedingungen und Transparenz, um beurteilen zu können, welche Unternehmen zukunftsfähig aufgestellt sind. Dies betrifft nicht nur Umweltaspekte wie Klima und Biodiversität, sondern auch die Resilienz der Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette.“

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