Versicherungen
28. Mai 2014

Gesetzentwurf zu Lebensversicherungen steht

Der Referentenentwurf sieht für Versicherungen mehr Flexibilität beim Umgang mit den Bewertungsreserven vor. Zugleich müssen die Versicherten stärker an den Risikogewinnen beteiligt werden. Anfang Juni soll der Entwurf verabschiedet werden.

Bereits vor Monaten angekündigt ist er nun endlich da: der Referentenentwurf für das Lebensversicherungsreformgesetz. Am Dienstag hat die Bundesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Wie zu erwarten war, sollen ab 1. Januar 2015 die Garantiezinsen für neue Lebensversicherungsverträge von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Der für Versicherungsunternehmen viel entscheidendere Punkt in dem Entwurf dürfte jedoch die neue Regelung zu den Bewertungsreserven sein, die den Unternehmen mehr Flexibilität bringen soll. 
Bislang sah der Gesetzgeber eine hälftige Beteiligung des Kunden an solchen Bewertungsreserven vor. Das soll sich nun ändern, die Versicherungen sollen die Beteiligung künftig flexibel gestalten können. In Fällen, in denen der Versicherer die Garantieverzinsung nicht anderweitig erwirtschaften könne, sollte die Beteiligung der Kunden zurückgefahren werden. Die Finanzaufsicht Bafin solle dies im jeweiligen Fall überprüfen. Im Gegenzug müssen die Unternehmen ihre Kunden stärker an Risikogewinnen beteiligen. So soll der sogenannte Mindestbeteiligungssatz von 75 auf 90 Prozent angehoben werden. Geplant ist ferner, dass Unternehmen ihre Abschlusskosten bei Policen senken. Bei Vertragsabschluss sollen zudem Provisionen offengelegt werden.
Angestrebt wird, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf in der ersten Juni-Woche verabschiedet. Für die Verbände bleibt somit nicht viel Zeit, um zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Bereits gestern hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer ersten Reaktion Kritik an einigen Punkten des Entwurfs geäußert. Es sei der Versicherungswirtschaft unmöglich, alle im Entwurf vorgesehenen Folgeänderungen bis zum 1. Januar 2015 umzusetzen. Kritisch sieht der Verband zudem die generelle Ausschüttungssperre. Diese schieße völlig über das Ziel hinaus, „Sie schneidet die Versicherungsunternehmen von den Kapitalmärkten ab. Die Umsetzung von Solvency II würde dadurch erheblich erschwert.“
Auch die höhere Mindestbeteiligung an den Risikogewinnen stößt in der Versicherungsbranche auf wenig Gegenliebe. Der GDV sieht den Spielraum der Unternehmen eingeschränkt, Reserven zu bilden und Ertragsschwankungen – etwa durch anhaltende Niedrigzinsen – für ihre Kunden auszugleichen. Die Vorgabe, dass Unternehmen ihre Abschlusskosten bei Policen senken, trifft beim GDV ebenfalls auf Ablehnung. Dies sei ein Eingriff in die Bilanzierung und bedeute eine einseitige Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Versicherungswirtschaft. 
portfolio institutionell newsflash 28.05.2014/Kerstin Bendix  
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