Versicherungen
1. Juli 2013

Gemeinsame Sache gegen Eiopa

Der deutsche und der französische Versicherungsverband ziehen deutlich andere Schlüsse aus der LTGA als die Eiopa. Deren Lösungsansätze werden den Herausforderungen nicht gerecht. Vier wesentliche Unterschiede.

Deutschland und Frankreich sind sich einig, zumindest wenn es um die Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien geht, die im Frühjahr dieses Jahr durchgeführt wurde. In einer gemeinsamen Erklärung lassen der deutsche und der französische Versicherungsverband keinen Zweifel daran aufkommen, dass sie andere Schlussfolgerungen aus dem sogenannten Long Term Guarantees Assessment (LTGA) ziehen als die Eiopa. Ihres Erachtens werden die Lösungsvorschläge der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde den gewaltigen Herausforderungen nicht gerecht, die sich aus der modellbedingten Volatilität von Solvency II und dem künstlichen Niedrigzinsumfeld ergeben.
Zwar unterstützen der GDV und die FFSA den Ansatz von der Eiopa, die Zinsstrukturkurve durch einen permanenten und formelbasierten Mechanismus anzupassen. Dieser Mechanismus sollte keinerlei Kapitalanforderungen unterliegen und ergänzende nationale Regelungen umfassen, die die nationale Marktsituation widerspiegeln. Anders als die Eiopa sind die beiden nationalen Verbände jedoch der Auffassung, dass der Mechanismus bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Kapitalanforderungen angewendet werden sollte und keine Anpassung der Eigenmittel darstellen sollte. Eine übermäßige Volatilität der Solvenzquoten sollte durch die angemessene Justierung des Modells verhindert werden.
Des Weiteren machen sich der GDV und die FFSA dafür stark, dass die Extrapolation der Zinsstrukturkurve im Jahr 20 beginnt und bereits nach zehn Jahren die „Ultimate Forward Rate“ erreichen sollte und nicht erst nach 40 Jahren, wie von der Eiopa vorgeschlagen. Das LTGA habe unmissverständlich gezeigt, dass eine frühe Extrapolation und eine rasche Annäherung der Kurve an den Langfristzins unnötige Volatilitäten in den Rückstellungen für langfristige Garantien verhindert.
In ihrer gemeinsamen Erklärung fordern der GDV und FFSA außerdem einen reibungslosen Übergang von Solvency I auf Solvency II. Die Übergangslösung sollte künftige Bewegungen der Zinsstrukturkurve berücksichtigen und Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds widerspiegeln, die sich seit der Erarbeitung des Solvency-II-Modells ergeben haben und noch ergeben werden. Für die Übergangslösung muss laut den beiden Verbänden ein ausreichender Zeitraum festgelegt werden. Die getesteten sieben Jahre würden nicht genügen. Anders als die Eiopa-Vorschläge sollte diese Lösung vollständig mit Solvency II kompatibel sein, auf die Zinsstrukturkurve angewandt und nicht als Eigenmittelbestandteil ausgestaltet werden.
Zu guter Letzt sind die beiden Versicherungsverbände der Auffassung, dass das Matching Adjustment für alle Produkte anwendbar sein sollte, für die ein derartiger Ansatz von Nutzen ist. Der Mechanismus sollte für alle europäischen Länder anwendbar gemacht werden.
Aus Sicht von FFSA und GDV ist es zwingend erforderlich, dass die genannten Mechanismen in einem eindeutig definierten Paket auf Richtlinienebene (Omnibus II) verankert werden. Das Paket könne nur als integraler Bestandteil von Solvency II funktionieren. Es sei von elementarer Bedeutung, dass ein einziges, klar definiertes Modell erarbeitet wird. Die Versicherungsunternehmen dürfen nicht – wie von Eiopa vorgeschlagen – dazu gezwungen werden, verschiedene Modelle zu berechnen und zu vergleichen.  
portfolio institutionell newsflash 01.07.2013/kbe

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