Versicherungen
16. April 2014

GDV will Hürden für Infrastrukturinvestments abbauen

Der GDV bringt eine konkrete Zahl zur EK-Unterlegung zur Erleichterung von Investments ins Spiel. Seine Mitglieder sieht er als Partner der Energiewende.

Investitionen in Infrastruktur sollten in Solvency II in einer gesonderten Risikoklasse mit 20 Prozent erfasst werden. Diese Forderung bekräftigte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Mitte April veröffentlichten Positionspapier. Die „weitgehend sicheren Investitionen in Erneuerbare Energien und Infrastruktur, die einen vordefinierten Kriterienkatalog erfüllen“ sollten nicht mit einer Eigenmittelunterlegung von bis zu 59 Prozent bestraft werden. Der Verband spricht von einer „unverhältnismäßig hohen Kapitalunterlegung“.
Nach gegenwärtigem Stand von Solvency II fallen Investitionen in Infrastruktur und Erneuerbare Energien unter „sonstige Aktienrisiken“ und werden zur Quote für nicht notierte Beteiligungen hinzugerechnet. Dort werden auch die Investitionen in Hedgefonds oder Private Equity erfasst, obwohl diese deutlich höhere finanzielle Risiken aufweisen. Ob der Gesamtverband mit seiner Forderung bei der europäischen Aufsicht Gehör findet, darf allerdings bezweifelt werden. Ab Anfang 2016 soll Solvency II nach Willen des Gesetzgebers in den Mitgliedsstaaten gelten. Bis Mitte 2014 will die EU-Kommission Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der Regeln in Form delegierter Rechtsakte vorlegen, und  bis Anfang 2015 soll Solvency II nach aktuellem Stand in nationales Recht umgesetzt sein. „Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Phase zwischen Finalisierung und Inkrafttreten der Regeln knapp bemessen ist. Das ambitionierte Umsetzungsdatum fordert der Versicherungswirtschaft daher einiges ab“, weiß der Gesamtverband.
Nicht nur bei Solvency II sieht der GDV in Sachen Infrastrukturinvestments Nachbesserungsbedarf, sondern auch in der nationalen Anlageverordnung.  Zwar bestehen in dieser Verordnung für deutsche Versicherer Investitionsmöglichkeiten in Erneuerbare Energien und Infrastruktur. Allerdings werden darin deren geringere Investitionsrisiken noch nicht berücksichtigen. „Bei unveränderter Sicherheit der Kapitalanlagen wäre eine moderate Erweiterung der Anlagemöglichkeiten möglich und sinnvoll, um Investitionen in Energie- und Infrastrukturprojekten zu befördern“, so der GDV. Beispielsweise könnten Investitionen in infrastrukturspezifische Fonds erleichtert werden, um auch kleinen und mittelgroßen Versicherern ein Engagement in diesem Bereich zu eröffnen.
Der dritte Verbesserungsvorschlag an den Gesetzgeber bezieht sich auf das Thema „Unbundling“. Die bestehenden europäischen Entflechtungsvorschriften sehen nämlich eine strikte Trennung gleichzeitiger Investitionen in Energieerzeugung und -transport vor, um den Wettbewerb im Energiemarkt zu fördern. Diese Entflechtungsregel ist eigentlich an große Energieversorger adressiert, betrifft aber auch kapitalgebende Versicherungen, die eine operative Führung im Energiegeschäft allerdings gar nicht übernehmen wollen. Um Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu ermöglichen, setzt sich der GDV darum für eine Lockerung der Entflechtungsvorschriften ein.
In seinem Positionspapier sieht der GDV Versicherer als Partner der Energiewende. Einmal begleiten sie als Risikoträger die rasante Technologieentwicklung durch Expertise und Versicherungslösungen, zum anderen wollen sie ihre Investments in nachhaltigen Energie- und Infrastrukturprojekten deutlich ausweiten. Schließlich handelt es sich um Projekte und Beteiligungen mit langer Nutzungsdauer, planbaren und stabilen Kapitalflüssen oder Bereitstellungsprovisionen, die sich somit durch langfristig kalkulierbare Erträge auszeichnen. Mangels geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen sind die deutschen Versicherer derzeit allerdings nur mit weniger als einem Prozent ihrer Kapitalanlagen in Infrastruktur und Erneuerbaren Energien investiert. Damit Versicherungen ihre Möglichkeiten zur Finanzierung der Energiewende ausschöpfen können, so der GDV, brauchen sie ein langfristig stabiles und rechtssicheres Investitionsumfeld.
portfolio institutionell newsflash 16.04.2014/Kerstin Bendix und Patrick Eisele

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