GDV kritisiert Eiopa
Vorschläge zu Proportionalitätsregeln seien zu bürokratisch. Zudem werde der deutsche Markt benachteiligt.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht die aktuellen Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa zur Umsetzung von Proportionalitätsregeln im Rahmen von Solvency II kritisch. „Die Vorschläge sind zu bürokratisch und berücksichtigen nicht die Vielfalt der europäischen Märkte“, warnt der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in einer Publikation des Verbands.
Auch wenn der GDV den Vorschlägen einige positiver Änderungen gegenüber der Konsultationsfassung attestiert: Laut dem Verband seien die Versicherer auch vor dem Hintergrund der angekündigten Omnibus-Initiative und den zahlreichen Aussagen der EU-Kommission zu Bürokratieabbau und zur Vereinfachung der Gesetzgebung unzufrieden. „Die komplexen Bedingungen für verhältnismäßig kleine und weniger komplexe Versicherungsunternehmen würden den administrativen Aufwand erheblich steigern und widersprechen dem Ziel des Bürokratieabbaus“, so Asmussen.
GDV will quantitative Kriterien
Der GDV fordert weiter, sich bei der Festlegung von Kriterien zur Genehmigung von proportionalen Erleichterungen durch die nationalen Aufsichtsbehörden allein auf quantitative Kriterien zu fokussieren. „Die qualitativen Kriterien sind nicht zielführend”, sagt Asmussen. „Insgesamt vier allgemeine und 13 spezifische Kriterien sind zu komplex. Der bisherige Ansatz, die proportionalen Erleichterungen auf Basis des Risikoprofils eines Unternehmens zu ermöglichen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.“
Zudem bemängelt der GDV, dass Größenkriterien zu unterschiedlicher Anwendung in den EU-Staaten führen. Die Eiopa schlage nämlich neben qualitativen Kriterien auch feste Schwellenwerte für die Genehmigung von Proportionalitätsmaßnahmen vor: zwölf Milliarden Euro an versicherungstechnischen Rückstellungen im Lebensversicherungsbereich und zwei Milliarden Euro Bruttoprämien im Nicht-Leben-Sektor. Damit würden in kleineren Ländern nahezu alle Versicherer unter diesen Grenzen bleiben. In Deutschland dagegen gebe es nur sehr wenige Unternehmen, auf die die Erleichterungen anzuwenden wären.
Der GDV plädiert daher für die zusätzliche Einführung einer relativen Schwelle. Diese sollte die Genehmigung von Erleichterungen auf maximal 20 Prozent des jeweiligen nationalen Marktes beschränken.
Der Ball liege nun bei der EU-Kommission. Diese entscheide im nächsten Schritt auf Basis der Eiopa-Empfehlungen über die Umsetzung der technischen Regulierung.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Aufsicht
In Verbindung stehende Artikel:
Schreiben Sie einen Kommentar