Versicherungen
25. März 2013

GDV fordert eigene Risikoklasse „Infrastruktur“

In einem Positionspapier stellt der Versicherungsverband Forderungen an die Politik, die als dringend nötig erachtet werden, damit die Assekuranz verstärkt in Infrastrukturprojekte investieren kann.

Die deutsche Versicherungsbranche will sich stärker in erneuerbare Energien und Infrastrukturprojekte engagieren. Damit dies möglich ist, muss allerdings noch der regulatorische Rahmen geschaffen werden. In einem Positionspapier fasst der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen, wo seines Erachtens noch Handlungsbedarf besteht.
Unter anderem fordert der Verband, dass für Infrastrukturinvestments eine eigene Risikoklasse unter Solvency II eingeführt wird. Die Eigenmittelunterlegung für diese Klasse soll dabei deutlich geringer ausfallen, als das bisher der Fall ist. Nach jetzigem Stand sind Investitionen in Infrastrukturprojekte genau wie Hedgefonds oder Private Equity zu behandeln. Das passt nicht zu dieser Art von Investment, da diese deutlich sicherer sind, so der GDV.
Darüber hinaus kritisiert der Verband, dass die aktuellen Anlagevorschriften für deutsche Versicherer die geringen Risiken bestimmter Infrastrukturinvestitionen nicht berücksichtigen. In Anbetracht der Tatsache, dass Versicherer ihr Risikomanagement in Vorbereitung auf Solvency II in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut und professionalisiert haben, wäre eine moderate Erweiterung der Anlagemöglichkeiten bei unveränderter Sicherheit der Kapitalanlagen möglich und sinnvoll, um Investitionen in Energie- und Infrastrukturprojekte zu befördern. Beispielsweise sollten nach Auffassung des GDV Investitionen in infrastrukturspezifische Fonds erleichtert werden, um auch kleinen und mittelgroßen Versicherungen ein Engagement in diesem Bereich zu eröffnen.
Zudem mahnt der Verband in seinem Positionspapier aufsichtsrechtliche Stabilität und einen verlässlichen ordnungspolitischen Rahmen an. Versicherer seien langfristige und sicherheitsorientierte Investoren, die für ihre Kapitalanlageentscheidung langfristig stabile Rahmenbedingungen und hohe Planungssicherheit brauchen. Das gelte auch für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastrukturprojekte. Deshalb müssen nach Ansicht des GDV insbesondere nachträgliche oder rückwirkende Änderungen vermieden werden. Außerdem sieht der Verband die bestehenden europäischen Entflechtungsvorschriften, die eine strikte Trennung der gleichzeitigen Investition in Energieerzeugung und -transport vorsieht, kritisch. Dies begrenze das potenzielle Finanzierungsvolumen privater Investoren deutlich. Aus Sicht des GDV sollten die Entflechtungsvorschriften entsprechend gelockert werden, ohne das zentrale Ziel – die Sicherstellung des Wettbewerbs im Energiemarkt – infrage zu stellen.
portfolio institutionell newsflash 25.03.2013/kbe

Autoren:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert