Versicherungen
4. April 2012
GDV drängt bei Solvency II auf separate Risikoklasse für risikoarme Investitionen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) macht sich in einem Positionspapier für eine Verbesserung der Bedingungen für Investitionen in Erneuerbare Energien und Infrastruktur stark. Mehrere Vorschläge stehen zur Debatte.
Die Dachorganisation der privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland will mit dem jüngst veröffentlichten Positionspapier aufzeigen, wie privates Kapital für den ökologischen Umbau mobilisiert werden kann, und schlägt „geeignete Maßnahmen“ vor. Zur Begründung heißt es: „Die wirtschaftliche Lage in Europa ist geprägt von hoher Staatsverschuldung. Gleichzeitig besteht ein hoher Finanzierungsbedarf für die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur, der energetischen Sanierung des öffentlichen und privaten Gebäudebestandes in Bund, Ländern und Kommunen sowie nicht zuletzt für den Umbau der Energieproduktion und -distribution unter Berücksichtigung Erneuerbarer Energien“.
Unter den gegebenen Voraussetzungen sei es für die Staaten nur noch schwer möglich, ausreichende Investitionen für ein „nachhaltiges Wirtschaftssystem und ressourcenschonende Energie- und Infrastrukturprogramme zu realisieren“, argumentiert der Spitzenverband und schickt sogleich einen Lösungsvorschlag hinterher: „Private institutionelle Investoren, wie etwa Versicherer, könnten bei einer entsprechenden Gestaltung der Rahmenbedingungen den erforderlichen Investitionsbedarf teilweise decken, ohne die öffentlichen Haushalte zusätzlich zu belasten.“
Vor dem Hintergrund des historisch niedrigen Zinsumfeldes bei gleichzeitig lang laufenden Verpflichtungen in der Lebensversicherung sei es naheliegend, über neue, von den Gesetzen des Finanzmarkts weitgehend entkoppelte, möglichst langfristige Investitionsmöglichkeiten mit kalkulierbaren Erträgen nachzudenken, erklärt der GDV. Der Verband hat dabei insbesondere Investitionen in Anlagen mit langen Nutzungsdauern, konstanten Abnahmemengen und/oder durch gesetzliche Regelungen garantierte Mindestabnahmepreise im Visier. Darüber hinaus böten sich direkte Beteiligungen an staatlich und privat finanzierten Infrastrukturprojekten an.
_Hemmnisse beseitigen
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Um der Assekuranz Investitionen in ökonomisch und ökologisch nachhaltige Infrastrukturprojekte zu ermöglichen sind laut GDV rechtliche und regulatorische Anpassungen notwendig. Mit Blick auf Solvency II betont der Versicherungsverband, „für bestimmte risikoarme Investitionen, beispielsweise in Infrastruktur oder Erneuerbare Energie, sollte eine separate Risikoklasse mit einer niedrigeren Kapitalunterlegung etabliert werden, die dem geringen Risikoprofil angemessen ist“. Der GDV weist außerdem darauf hin, dass die Risikoprofile von Investitionen in Erneuerbare Energien und Infrastruktur insbesondere aufgrund garantierter Abnahmepreise deutlich von Investitionen in risikoreiche Anlageklassen differierten. „Wenn jedoch für risikoarme Kapitalanlagen genau so viel Eigenmittel vorgehalten werden müssen wie für risikoreichere Anlagen, läuft dies dem politisch gewollten und wirtschaftlich gebotenen Ziel einer Mobilisierung privaten Kapitals für nachhaltige Energie- und Infrastrukturprojekte zuwider“ so die Argumentation. Der Verband moniert in diesem Zusammenhang die „Fehlallokation privaten Kapitals hin zu riskanten, hochrentierlichen Geldanlagen“.
Damit Investitionen der Versicherer in die Produktion regenerativer Energien mobilisiert werden, hält es der GDV für sinnvoll, die sicheren Erlöse, die sich aus den Abnahmeverpflichtungen der Energieversorger ergeben, „angemessen in der ökonomischen Bilanz von Solvency II berücksichtigen zu können“. Der GDV plädiert in diesem Zusammenhang für eine Bilanzierung der zukünftigen Cashflows zu Barwerten. Solvency II verlange dagegen, dass die Investments zu Marktwerten abgebildet werden. Die Frage der Bewertung hat einen plausiblen Hintergrund: Auf Grundlage der Barwert-Bilanzierung würden Investitionen mit gesichertem Erlös nicht mehr den „teils drastisch schwankenden Marktwerten unterliegen“. Die Bilanz des Versicherers wäre stabiler und unabhängiger von den Schwankungen an den Kapitalmärkten, so der Versicherungsverband.
Damit Investitionen der Versicherer in die Produktion regenerativer Energien mobilisiert werden, hält es der GDV für sinnvoll, die sicheren Erlöse, die sich aus den Abnahmeverpflichtungen der Energieversorger ergeben, „angemessen in der ökonomischen Bilanz von Solvency II berücksichtigen zu können“. Der GDV plädiert in diesem Zusammenhang für eine Bilanzierung der zukünftigen Cashflows zu Barwerten. Solvency II verlange dagegen, dass die Investments zu Marktwerten abgebildet werden. Die Frage der Bewertung hat einen plausiblen Hintergrund: Auf Grundlage der Barwert-Bilanzierung würden Investitionen mit gesichertem Erlös nicht mehr den „teils drastisch schwankenden Marktwerten unterliegen“. Die Bilanz des Versicherers wäre stabiler und unabhängiger von den Schwankungen an den Kapitalmärkten, so der Versicherungsverband.
Darüber hinaus spricht sich der GDV dafür aus, die Anlageverordnung dahingehend zu ändern, dass auch Kapitalanlagen in konzerneigene Infrastrukturprojekte sicherungsvermögensfähig werden. Dadurch könnte weit mehr Investitionskapital mobilisiert werden. Zum Schutz der Leistungsansprüche der Versicherten seien direkte und indirekte Kapitalanlagen in Beteiligungen an Unternehmen, die zum Versicherungskonzern gehören, in der Regel ausgeschlossen.
Desweiteren schlägt der GDV vor, auf eine Vollkonsolidierung bei Investitionen in Erneuerbare Energien und Infrastruktur zu verzichten. Zur Begründung heißt es: Der Investor sei „nicht an den einzelnen Vermögensgegenständen und Schulden interessiert, sondern an der Entwicklung der Gesamtheit seines Investments“.
Last but not least kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die von der Europäischen Union vorgegebenen Entflechtungsvorschriften, die eine Beteiligung von Finanzinvestoren an Investitionen in Erneuerbare Energien und Infrastruktur erschwerten. Die strikten Entflechtungsvorschriften sollten gelockert werden, damit „das zur Verfügung stehende Kapital zu einer deutlichen Ausweitung von Investitionen“ beitragen kann. Außerdem sollte es zu einer Harmonisierung von Fördermechanismen innerhalb der Europäischen Union kommen, „damit sie ihre volle Wirksamkeit entfalten können“.
Desweiteren schlägt der GDV vor, auf eine Vollkonsolidierung bei Investitionen in Erneuerbare Energien und Infrastruktur zu verzichten. Zur Begründung heißt es: Der Investor sei „nicht an den einzelnen Vermögensgegenständen und Schulden interessiert, sondern an der Entwicklung der Gesamtheit seines Investments“.
Last but not least kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die von der Europäischen Union vorgegebenen Entflechtungsvorschriften, die eine Beteiligung von Finanzinvestoren an Investitionen in Erneuerbare Energien und Infrastruktur erschwerten. Die strikten Entflechtungsvorschriften sollten gelockert werden, damit „das zur Verfügung stehende Kapital zu einer deutlichen Ausweitung von Investitionen“ beitragen kann. Außerdem sollte es zu einer Harmonisierung von Fördermechanismen innerhalb der Europäischen Union kommen, „damit sie ihre volle Wirksamkeit entfalten können“.
portfolio institutionell newsflash 04.04.2012/tbü
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