Pensionsfonds
28. Mai 2013
EU zögert Kapitalregeln für Pensionseinrichtungen hinaus
EU-Kommissar Michel Barnier will im Herbst den Vorschlag einer Richtlinie zur Verbesserung der Governance und Transparenz der betrieblichen Rentenfonds vorlegen. Aufsichts- und Kapitalregeln für Versicherer sollen zunächst nicht auf die EbAV ausgedehnt werden.
In den vergangenen Monaten haben sich die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) intensiv mit der geplanten Erweiterung und Ergänzung der Pensionsfonds-Richtlinie beschäftigt. Grund dafür ist das Ansinnen der EU, Inhalte und Techniken aus dem neuen Versicherungsregelwerk Solvency II auf die Einrichtungen zu übertragen. Das Vorhaben wird bei den EbAV mit großer Skepsis verfolgt und dürfte sich in die Länge ziehen. Wie einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu entnehmen ist, wird Barnier in seinem für Herbst geplanten Richtlinienvorschlag die Frage der Solvabilitätsregeln für Rentenfonds nicht behandeln. So erklärte der EU-Binnenmarktkommissar am Donnerstag in Brüssel: „Meiner Meinung nach sollte diese Situation erneut geprüft werden, sobald wir vollständigere Daten besitzen.“
Die europäische Versicherungsaufsicht (Eiopa) hatte im April die vorläufigen und von den deutschen EbAV mit reichlich Kritik begrüßten Ergebnisse zu der im vierten Quartal 2012 durchgeführten Auswirkungsstudie veröffentlicht, die Barnier nun offenbar dazu veranlasst haben, andere Themen zunächst in den Vordergrund zu rücken. Im Hinblick auf die Auswirkungsstudie der Eiopa räumt Barnier ein: „Diese Untersuchung hat gezeigt, dass wir unsere Kenntnisse noch vertiefen müssen, bevor wir über eine europäische Initiative zur Solvabilität der Rentenfonds entscheiden können.“
Transparenz im Visier
Dessen ungeachtet soll der Bedarf an weiteren technischen Informationen für die Kapitalvorgaben „uns nicht aufhalten, jetzt zu handeln und die Governance und die Transparenz zu verbessern.“ Diese Verbesserungen seien dringend. Barnier verweist auf Unterschiede in den nationalen Vorgehensweisen und Lücken in „bestimmten Mitgliedsstaaten“, die die Entwicklung eines echten Binnenmarktes für die betriebliche Altersversorgung behinderten und den Schutz der künftigen Rentner beeinträchtigten.
Was die aktuellen Regelungen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung betrifft, hat Barnier einige Schwächen ausgemacht. Zum Beispiel seien die „Rentenfonds“ nicht dazu verpflichtet, über ein wirksames Governance-System zu verfügen, das ein solides und vorsichtiges Management des Geschäfts gewährleistet. Zudem enthielten die Richtlinien keine Mindestanforderungen an Fondsverwalter und keine Details zu internen Risikomanagement- und Kontrollsystemen, was dem EU-Kommissar ein Dorn im Auge ist.
Zudem unterschieden sich die Beobachtungs- und Beaufsichtigungssysteme der Mitgliedsstaaten, was die Kosten für „Fonds“ erhöhe, die grenzübergreifend tätig sind. Zudem werde die Aufsichtskooperation behindert und die Informationsverbreitung beschränkt. Auch Zuständigkeiten müssten geklärt werden.
Dessen ungeachtet ruft Barnier die Länder mit „unterkapitalisierten Rentenfonds“ schon jetzt dazu auf, die notwendigen Maßnahmen ohne Verzögerungen zu ergreifen. Barnier begrüßt die Initiativen, die in einigen Mitgliedsstaaten diesbezüglich ergriffen worden sind. Seine Priorität sei der Schutz der künftigen Rentner.
portfolio institutionell newsflash 27.05.2013/tbü
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