EU-Taxonomie: Atom und Gas scheitern in EU-Ausschüssen
Abstimmung fällt mit 76 zu 62 Stimmen gegen den Entwurf der EU-Kommission aus. Endgültige Abstimmung im Plenum erfolgt im Juli.
Es gibt Neues in Sachen EU-Taxonomie: In den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments ist die Aufnahme von Atomenergie und Gas in die Liste der umweltverträglichen Wirtschaftstätigkeiten am Dienstag durchgefallen.
In einer gemeinsamen Sitzung haben die Abgeordneten der Ausschüsse für Wirtschaft und Währung (Econ) sowie für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Envi) mit 76 zu 62 Stimmen gegen einen entsprechenden Vorschlag der Kommission gestimmt. Es gab vier Enthaltungen. Die Kommission hatte im Februar 2022 ihren Vorschlag für einen ergänzenden Delegierten Rechtsakt vorgelegt, demzufolge Tätigkeiten im Bereich der Atom- und Gasenergie in die Liste der Wirtschaftstätigkeiten aufgenommen werden sollen, die die EU-Taxonomie als umweltverträglich definiert.
Streit um Artikel 3 und Prüfstandards
Die Abgeordneten sind ihrer Abstimmung zufolge der Ansicht, dass die von der Kommission in ihrer delegierten Verordnung vorgeschlagenen technischen Prüfstandards nicht den Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten entsprechen, wie sie in Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung festgelegt sind, heißt es heute in einer Mitteilung des EU-Parlaments. In der von den Abgeordneten angenommenen Entscheidung wird außerdem gefordert, dass alle neuen oder geänderten delegierten Rechtsakte einer öffentlichen Konsultation und einer Folgenabschätzung unterzogen werden sollten. Als Grund wird angeführt, dass sie erhebliche wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen haben könnten.
353 Gegenstimmen im Plenum erforderlich
Über die Entscheidung aus den beiden Ausschüssen soll im Plenum des EU-Parlaments Anfang Juli abgestimmt werden, voraussichtlich zwischen dem 4. und 7. Juli 2022. Das Parlament und der Rat haben danach bis zum 11. Juli 2022 Zeit, um zu entscheiden, ob sie ein Veto gegen den Vorschlag der Kommission einlegen wollen. Damit die EU-Kommission ihren Vorschlag zurückziehen oder abändern muss, ist allerdings eine absolute Mehrheit der Abgeordneten aller Fraktionen nötig. Das heißt, mindestens 353 Abgeordnete müssten im Juli gegen den Kommissions-Vorschlag stimmen.
Die EU-Taxonomie ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft und hat insgesamt sechs Umweltziele. Sie umfasst derzeit in ihrer Level-II-Gesetzgebung die wirtschaftlichen Tätigkeiten, die den ersten beiden Umweltzielen, dem Ziel des „Klimaschutzes“ und zweitens dem Ziel „Anpassung an den Klimawandel“ dienen.
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: Nachhaltigkeit/ESG-konformes Investieren
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