EU-Kommission will ESG-Ratingagenturen regulieren
EU-Kommission will für mehr Transparenz von ESG-Ratings sorgen. Der GDV begrüßt die Pläne und weist darauf hin, dass eine Regulierung auch die Nachhaltigkeits-Rohdaten umfassen sollte.
Die Europäische Union treibt den Ausbau eines nachhaltigen Finanzwesens voran. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission nun ein weiteres sogenanntes Maßnahmenpaket vorgelegt. Damit will sie unter anderem die EU-Taxonomie weiterentwickeln. Finanzkommissarin Mairead McGuinness sagte: „Das Fundament des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen steht. Jetzt gilt es, darauf aufzubauen.“
Künftig soll die Tätigkeit von ESG-Ratingagenturen gesetzlich geregelt werden. Das soll für mehr Transparenz und Integrität auf dem Markt sorgen. Während der Markt für Kreditratings schon seit langem einheitlichen Standards unterworfen ist, fehlen diese bislang für ESG-Ratings.
So will die EU ESG-Ratingagenturen regulieren
ESG-Ratings spielen nach Einschätzung der Kommission auf dem europäischen Markt für nachhaltige Finanzierungen eine wichtige Rolle. Denn sie lieferten Anlegern und Finanzinstituten Informationen über Anlagestrategien, Risikomanagement und interne Analysen. Die Ratings werden auch von bewerteten Unternehmen genutzt, die sich einen besseren Überblick über ihre Konkurrenz verschaffen wollen und die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen vergleichen möchten.
Am ESG-Ratingmarkt mangelt es derzeit an Transparenz, moniert die EU-Kommission. Sie schlägt daher eine Verordnung vor, um die Zuverlässigkeit und Transparenz von ESG-Ratings zu verbessern. Neue organisatorische Grundsätze und klare Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten würden für mehr Integrität hinsichtlich der Tätigkeiten von ESG-Ratinganbietern sorgen. Europäisches Parlament und Europäischer Rat beraten nun über den Regulierungsvorschlag der EU-Kommission.
ESG-Ratingagenturen sollen von der ESMA beaufsichtigt werden
Die neuen Vorschriften werden Anleger in die Lage versetzen, in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele fundiertere Investitionsentscheidungen zu treffen, argumentiert die EU-Kommission. Sie schlägt vor, dass Anbieter von ESG-Ratings, die Anlegern und Unternehmen in der EU Dienstleistungen anbieten, von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden müssen. Das soll die Qualität und Verlässlichkeit ihrer Dienstleistungen gewährleisten, Investoren schützen und die Marktintegrität wahren.
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für Wirtschaft, kommentierte die Pläne so: „Die EU hat im Laufe der Jahre für ein nachhaltiges Finanzwesen eine Menge bewirkt. Heute gehen wir einen weiteren Schritt, um das regulatorische Umfeld zu vollenden und so die dringend benötigten Investitionen für ein nachhaltiges Wachstum zu unterstützen.“ Wichtig sei, „dass die Vorschriften und Instrumente kohärent, benutzerfreundlich und praxistauglich sind“. Zugleich solle sichergestellt werden, dass alle Unternehmen Finanzierungsmittel erhalten können, um in die Nachhaltigkeitswende zu investieren, so Dombrovskis. „Dies ist auch wichtig, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und der europäischen Wirtschaft zu steigern und den Klimawandel zu bekämpfen.“
Private Versicherer begrüßen die Pläne
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die Dachorganisation der privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland, begrüßt es, dass die EU-Kommission Regulierungsstandards für auf Nachhaltigkeit spezialisierte Ratingagenturen vorgelegt hat. „Es ist richtig, den ESG-Bereich zu regulieren“, so der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen. „ESG-Agenturen sind mit ihren Produkten und Dienstleistungen ein wichtiges Bindeglied zwischen der Finanz- und der Realwirtschaft auf dem Weg zur Transformation.“
Asmussen sagte weiter: „Die Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz bei den Prozessen und Kosten der Agenturen werten wir klar positiv.“ Das trage dazu bei, das Vertrauen in die Bewertungen der ESG-Ratingagenturen zu stärken. Versicherer seien als Investoren jedoch auch auf aussagekräftige und vergleichbare ESG-Rohdaten angewiesen, um eigene Bewertungen vorzunehmen und Berichtspflichten zu erfüllen. „Eine Regulierung sollte daher neben ESG-Ratings unbedingt auch ESG-Rohdaten umfassen“, fordert Asmussen.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: ESG-Rating
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