Recht, Steuer & IT
23. November 2022

EU-Aufsicht startet Abfrage zu Greenwashing

Bafin wünscht sich „rege Teilnahme deutscher Marktteilnehmer“. Institutionelle Investoren bittet der „Call for Evidence“ von Eba, Eiopa und Esma ausdrücklich um ihre Einschätzungen.

Nun geht es beim Thema Greenwashing ans Eingemachte. Wie die Bafin mitteilt, haben die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) eine Abfrage (Call for Evidence) zum Thema Greenwashing veröffentlicht. Mit dieser Maßnahme bitten die ESAs Interessenvertreterinnen und -vertreter um Beiträge zu der Frage, was aus ihrer Sicht die wichtigsten Merkmale, Treiber und Risiken im Zusammenhang mit Greenwashing sind. Außerdem wollen die europäischen Aufsichtsbehörden Beispiele für potentielles Greenwashing sammeln. Die ESAs interessierten sich auch dafür, welche Risiken durch Greenwashing für Finanzdienstleister im Zuständigkeitsbereich der ESAs entstehen und wie Finanzdienstleister diese Risiken erkennen und steuern, so die Bafin.

Auf 42 Seiten haben die Eba (European Banking Authority) als europäische Bankenaufsicht, die Eiopa (European Insurance And Occupational Pensions Authority) für das Versicherungs- und Pensionswesen und die Esma (European Securities and Markets Authority) für den Wertpapierbereich einen Fragenkatalog zum Thema zusammengestellt. Alle interessierten Interessensvertreter können sich bis zum 10. Januar 2023 am Call for Evidence beteiligen – einschließlich Unternehmen des Finanzsektors, Kleinanlegerinnen und -anleger, Verbraucherverbände, Nichtregierungsorganisationen und Hochschulen.

Die Aufsichtsbehörden sollen die Europäische Kommission bei der Überprüfung des derzeit geltenden Rechts zum Thema Nachhaltigkeit in der Europäischen Union beraten. Im Mai 2022 hatte sich die EU-Kommission mit einem entsprechenden Gesuch (Call for Advice) an die ESAs gewandt.

Die Bafin nehme eine aktive Rolle in der Eindämmung von Greenwashing ein und arbeite dabei eng mit den ESAs zusammen, teilte die Behörde mit. Sie begrüße daher eine rege Teilnahme seitens der deutschen Marktteilnehmer und Interessenvertreter. Näheres zum Call for Evidence finden Interessierte hier.

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