Renewables und Steuern
„Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.“ Dieses Zitat von Benjamin Franklin trifft auch auf den Megatrend Energiewende zu. Die politische Agenda des EU Green Deal befindet sich in der Umsetzung: Taxonomie-VO, CSRD, LkSG (Supply Chain Act) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). ESG-Compliance sorgt für die Einhaltung der Vorschriften, um Reputationsrisiken zu mitigieren.
Auch Steuern wirken auf die wirtschaftliche Entscheidung über grüne Investments ein. Ziel ist es, in der Struktur ein sogenanntes „tax leackage“ zu verhindern. Daneben bestehen aktuell insbesondere ein Risiko und eine Restriktion, die grüne Investments behindern. Diese werden durch den Entwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) beseitigt, das ab 2026 anwendbar sein soll.
Zum steuerlichen Hintergrund: Zum einen sind alternative Investmentfonds vor allem in personengesellschaftsrechtlichen Vehikeln strukturiert, etwa ein Lux SCSp. Diese werden wie eine deutsche GmbH & Co. KG besteuert (steuerlich transparent). Zum anderen sind Spezial-Investmentfonds seit 2018 mit bestimmten inländischen Einkünften steuerpflichtig. Bei Einhaltung bestimmter Grenzen erfolgt ansonsten die Besteuerung auf Anlegerebene (steuerlich semi-transparent) unter Beachtung des Fondsprivilegs (Besteuerung von im Fonds realisierter Erträge erst bei Ausschüttung).
Zum Risiko: Bei Investitionen in Photovoltaik (PV)-Anlagen bestand bislang bei Alternativen Fonds die Gefahr der gewerblichen Infizierung des Investors. Insbesondere bei steuerbefreiten Pensionskassen kann dies den Verlust der Steuerbefreiung seit Gründung nach sich ziehen. Steuerlich wird eine sogenannte aktive unternehmerische Bewirtschaftung durch den Betrieb einer PV-Anlage angenommen, wodurch die Einnahmen voll der Gewerbesteuer unterliegen.
Zur Restriktion: Klassische Spezial-Investmentfonds dürfen nicht in Personengesellschaften investieren, so dass grüne Investitionen in Alternative Funds indirekt nur eingeschränkt über kapitalistische Strukturen möglich sind, etwa über eine Lux. S.A.-SICAV. Sofern bewusst in nicht erwerbbare Alternative Funds investiert wird, kann es zum Verlust der Eigenschaft als Spezial-Investmentfonds kommen, was zur Realisation der stillen Reserven führt. Nach dem ZuFinG II sind Investments in Personengesellschaften künftig möglich.
Aus steuerlicher Sicht ist der Neue Produkte Prozess in das bestehende Tax CMS (Compliance Management System) einzubetten. Das Risikomanagement ist durch eine Tax-ESG-Komponente zu erweitern, um steuerliche Risiken aus grünen Investments adäquat abzubilden.
Autoren: Christian Wolz In Verbindung stehende Artikel:
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