Uncategorized
26. Mai 2021

Menschenrechte im Investoren-Fokus

Menschenrechte waren lange für die Wirtschaft eher nachrangig. Ihre Beachtung wurde häufig als staatliche Aufgabe betrachtet. So lange nicht reguliert wurde, blieb es den Wirtschaftsakteuren überlassen, freiwillig aktiv zu werden. Eine Situation, die man heute noch in vielen Entwicklungsländern findet. Dort lassen häufig Großunternehmen aus den Industrienationen produzieren. Doch mittlerweile führten einige Skandale, die dem Unternehmensruf geschadet haben, zum Umdenken.
Firmen stehen zunehmend einer globalen Bewegung hin zu Regulierung und Pflicht-Reporting gegenüber. Nationale Gesetze machen es erforderlich, dass Unternehmen offenlegen, wie sie Menschenrechte schützen. Ein Beispiel ist der UK Modern Slavery Act. Deutschland und Europa haben Gesetzentwürfe zur Sorgfaltspflicht von Konzernen in ihren Lieferketten in Arbeit.
Zudem haben sich mehrere internationale Initiativen gebildet, die Missstände in Unternehmen angehen und neue Standards für Menschen- und Arbeitsschutzrechte aufstellen. So fordern etwa die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Sinne der drei Grundprinzipien „schützen, respektieren und wiedergutmachen“ Staaten auf, einen klaren Rahmen zu schaffen, um Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu unterbinden.
Gemäß der drei Prinzipien stehen Unternehmen in der Verantwortung, Menschenrechte zu achten und mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu beenden und wiedergutzumachen. Die in den Leitlinien formulierte „menschenrechtliche ­Sorgfaltsprüfung“ ist der erste Ansatz, diese Verantwortung umzusetzen. Sie hilft Firmen, sowohl ihre internen Arbeitsbedingungen als auch die ihrer Zulieferer und akquirierten Unternehmen auf die zu überprüfen. Für Asset Manager ist es wichtig, bei allen Investitionen auf die Menschenrechte zu achten. Das dient nicht nur der Erfüllung rechtlicher Vorgaben, sondern leistet zudem einen Beitrag zu mehr Risikoschutz. Insofern sind ­Menschenrechtsfragen fester Bestandteil des Engagement-Dialogs und des Votings.
Ein Beispiel für Engagement-Erfolg von Union Investment ist die Westsahara. Marokko beansprucht das Gebiet für sich. Der Rohstoffabbau durch Marokko verstößt gegen Menschenrechtskonventionen und UN-Resolutionen. Im Rahmen des Engagement-­Dialogs ist es uns gelungen, zwei Unternehmen, die mit einem marokkanischen Minenbetreiber zusammengearbeitet haben, zu überzeugen, ihre Verträge zu kündigen und sich zurückzuziehen.

Autoren:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert