Selbstverpflichtung zum Klimaschutz
Ende Juni wurde in Frankfurt von 16 Akteuren des Finanzsektors, unter anderem der Edekabank, eine Klimaschutz-Selbstverpflichtung unterzeichnet. Diese Initiative ist die logische Konsequenz zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, denn um die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2°C und idealerweise auf 1,5°C zu begrenzen, bedarf es gemäß Schätzungen der Europäischen Kommission zwischen 175 und 290 Milliarden Euro.
Dieses so genannte Green Finance Gap ist nur zu bewältigen und Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, wenn Finanzströme gezielt auf die Transformation hin zu einer emissionsarmen Gesellschaft und Wirtschaft ausgerichtet werden. Der Finanzsektor spielt dabei eine Schlüsselrolle, denn hier wird das notwendige Kapital bereitgestellt und gesteuert.
Im Zentrum der Klimaschutz-Selbstverpflichtung stehen ökologische Kriterien für Kredit- und Anlageentscheidungen, die gemeinsam bis Ende 2022 entwickelt und eingeführt werden sollen. Die Edekabank arbeitet schon heute mit Negativkriterien, um für sie nicht mehr investierbare Anlagen zu identifizieren. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes im Bereich Kernenergie, Energiegewinnung durch Kohle oder der Produktion gentechnisch veränderten Saatguts generieren.
Gleichzeitig wird an einer 2°-kompatiblen Strategie für Eigenanlagen gearbeitet. Im Sinne des Transformationsgedankens soll bei der Entscheidung für oder gegen ein Investment nicht nur beurteilt werden, wie ein Unternehmen heute im Hinblick auf Klimaziele dasteht, sondern auch, wie es sich entwickeln kann und vor allem, ob es überhaupt glaubhaft anstrebt sich zu wandeln. Dieses Transformationspotential zu messen, ist jedoch alles andere als trivial. Verfügbare Kennzahlen bilden die Wandlungsfähigkeit und -bereitschaft bisher nur unzureichend ab und sind daher wenig hilfreich. Schon länger arbeitet die Edekabank daher im Rahmen einer Kooperation mit dem WWF an eigenen Kennzahlen, um Investments im Hinblick auf ihre 2°-Kompatibilität umfassend bewerten zu können. Der zweite wichtige Bereich der Klimaschutz-Selbstverpflichtung betrifft das Kreditgeschäft. Als Kernbereiche für nachhaltige Finanzierungen wurden nachhaltige Energie, Land- und Viehwirtschaft, Mobilität und Gebäudewirtschaft identifiziert. Die Zusammenarbeit mit den anderen Instituten im Rahmen der Selbstverpflichtung wird dazu beitragen, noch schneller und zuverlässiger messbare Umsetzungskriterien für Klimaschutz-kompatible Finanzierungen zu entwickeln.
Autoren: Maik Wandtke In Verbindung stehende Artikel:
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