Dekarbonisierung bleibt essenziell
Die Covid-19-Pandemie zeigt, wie wichtig ein international abgestimmtes Vorgehen mit Blick auf globale Herausforderungen ist. Dies gilt nicht zuletzt für den Klimawandel. Durch den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums möchte die EU-Kommission das Pariser Klimaabkommen konkret umsetzen.
Um eine möglichst große Wirkung zu erzielen, wurden für die sieben Sektoren mit den größten Anteilen an den gesamten Treibhausgasemissionen klare Vorgaben definiert. Für die Erreichung des Zwei-Grad-Ziels spielt der Finanzsektor eine wesentliche Rolle, da bis 2030 die Emissionen nicht nur um 40 Prozent gesenkt werden müssen, sondern auch eine Investitionslücke von 180 Milliarden Euro pro Jahr zu schließen ist.
Unabdingbar wird damit eine hohe Transparenz über die Emission von Treibhausgasen bei den einzelnen Unternehmen. Transparenz kann in einem ersten Schritt erzeugt werden, indem Treibhausgasemissionen von Unternehmen in Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent angegeben werden. So ist es möglich, alle sechs im Rahmen des Kyoto-Protokolls identifizierten Treibhausgase einheitlich in einem CO₂-Fußabdruck abzubilden. Hinzu kommt die Klassifizierung der Emissionen in unterschiedliche Kategorien im Rahmen des „Greenhouse Gas Protocol“: Scope 1 umfasst alle direkten Treibhausgasemissionen von Unternehmen. Scope 2 bezieht sich auf indirekte Emissionen durch eingekaufte Energie (zum Beispiel Strom). Scope 3 umfasst alle weiteren Emissionen aus externen Quellen, die mit dem Betrieb eines Unternehmens verbunden sind. Diese Größe kann oftmals nur geschätzt werden und wird aufgrund der mangelnden Datenqualität bei weiteren Berechnungen bislang weitestgehend nicht berücksichtigt.
Auf Grundlage dieser Definitionen gibt es verschiedene Methoden zur Bestimmung des CO₂-Fußabdrucks eines Investmentportfolios. Einige dieser Berechnungsmethoden sind ausschließlich auf Aktienportfolios anwendbar, da sie einen „Ownership“-Ansatz verfolgen. Im Gegensatz dazu bietet sich die Berechnung der „gewichteten durchschnittlichen CO₂-Intensität“ an. Zunächst wird die CO₂-Intensität der Unternehmung ermittelt, indem der Wert des CO₂-Äquivalents durch den Umsatz dividiert wird. Anschließend wird dieser Wert mit der Gewichtung im Portfolio multipliziert. Die Kennzahl zielt nicht auf den absoluten Ausstoß in Tonnen ab, sondern darauf, wie effizient Energie genutzt wird und ermöglicht eine Vergleichbarkeit über verschiedene Asset-Klassen hinweg.
Autoren: Mara Schneider In Verbindung stehende Artikel:
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