18. Dezember 2020

Investments nach Satzungszweck

Die Schweisfurth Stiftung arbeitet entsprechend ihres satzungs­mäßigen Auftrags für eine nachhaltige, ökologische Agrar- und ­Ernährungswirtschaft. Eines ihrer ersten erfolgreichen Nachhaltigkeitsinvestments war es, Anfangsaktionär bei der Oekom Reearch AG zu werden. Der erwartetete Outcome richtete sich auf das Erarbeiten und Vermitteln von Wissen, um bei eigenen Investments keine oder relativ geringere Schäden mit Bezug auf das eigene Wirkungsfeld nachhaltiger Ernährung entlang der Wirkungskette vom Acker auf den Tisch anzurichten. Seitdem wird nach diesen ­Ratings und denen von Sustainalytics investiert. Einen Teil des von Anfang an seitens der Stiftung darüber hinaus intendierten Impacts kann man am ­dynamischen Wachstum von Anlagemöglichkeiten in die Agrar- und Ernährungswirtschaft erkennen, die ESG ­konform sein sollen.

Die Stiftung hat darüber hinaus etwa zehn Prozent ihres Vermögens in sogenannten „Mission-Related Investments“ angelegt. Dazu gehören (um nur die größeren zu nennen) aktuell ein Fonds für das Wachstum von ökologischer Ernährungswirtschaft in Europa (Triodos); ferner ein Investment in Grund und Boden bei einem Bio-Hotel in der Nähe von München; Genussscheine bei der DORV UG; sowie Genossenschaftsanteile bei der Kulturland Genossenschaft. Die Stiftung will, unterstützt von einer beratenden Vermögensverwaltung, mit dem entsprechend angelegten Vermögen so wirken, dass mitgeholfen wird, ihre Satzungsziele auch über die Investments zu erreichen, also Impact zu erzeugen.

Entscheidungen hinsichtlich der Größenordnung der ­Einzelanlagen werden entsprechend folgender Kriterien getroffen: a) Beitrag zur Erfüllung des Satzungszwecks (Sektor entlang der farm-to-fork-Kette, Reichweite, Dauer der Kapitalbindung) b) Geschäftsmodell und Qualität des Managements des Investee c) Exitopportunitäten d) Sicherheit hinsichtlich Zinszahlungen und Rückzahlung.

Das Entscheidungskalkül beabsichtigt, Erträge zu erzielen – teils über dem Zinsmarkt liegend, in Abhängigkeit von den abgeschätzten ­Risiken. Neben der Anlageentscheidung nach Risiko-Nutzen-Kalkül spielt besonders der Beitrag zur Erfüllung des Satzungszwecks eine gewichtige Rolle. Über den erwarteten und erreichten Impact wird deshalb immer wieder zwischen entscheidungsbefugtem und für die Anlagen verantwortlichen Vorstand und kontrollierendem Kuratorium der Schweisfurth Stiftung diskutiert. Sollte sich diese Art des Investierens bewähren, dürfte künftig ein größerer Teil des Stiftungsvermögens entsprechend investiert werden.

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