ICMA-Standards geben Orientierung
Die kontinuierliche Emission von grünen Anleihen mit „zweckgebundener Erlösverwendung“ (Use-of-Proceeds-Bonds) zeigt, dass diese Bonds bei Emittenten und Investoren nach wie vor die am beliebtesten GSS+-Schuldtitel sind. Das Kürzel GSS+ steht hierbei für Green, Social und Sustainability Bonds, für Übergangsanleihen (Transition Bonds) sowie nachhaltigkeitsgebundene Anleihen (Sustainability-Linked Bonds, SLBs) und Schuldtitel.
Laut der Studie „Sustainable Debt Global State of the Market 2022“ der Climate Bonds Initiative machten Use-of-Proceeds-Bonds im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte (57 Prozent) des weltweit begebenen GSS+-Emissionsvolumens aus. Solche Anleihen stellen zwar gute Anlagemöglichkeiten dar, sind jedoch auch mit Herausforderungen verbunden.
Die von den Kunden geforderte Berücksichtigung von ESG-Kriterien bei der Auswahl der Anlagen und die von der Europäischen Union vorangetriebene Regulierung im Bereich nachhaltige Finanzen verstärken die Nachfrage nach GSS+-Schuldtiteln aufseiten der Investoren. Da ein verbindlicher Rechtsrahmen fehlt, verfügen Emittenten jedoch über viel Freiraum, was wiederum bei Anlegern zu Greenwashing-Bedenken führt. Die von der International Capital Market Association (ICMA) entwickelten freiwilligen Standards für Green Bonds und Social Bonds bieten den Emittenten eine Orientierungshilfe und den Anlegern ein Mindestmaß an Sicherheit. Ungeachtet dessen sollten Anleger die ESG-Merkmale der Bonds genau analysieren.
Die bevorstehende Einführung des European Green Bond Standard (EUGBS) dürfte dazu beitragen, diese Last vom Anleger auf den Emittenten zu verlagern, der künftig strenge Anforderungen erfüllen muss. Der EUGBS wird potenziell die Vorgaben der EU-Taxonomie und die übrige Sustainable-Finance-Regulatorik mit aufnehmen. Dies könnte jedoch den Pool der in Frage kommenden Anleihen verkleinern.
Wir bei Carmignac glauben, dass die strengere Regulierung dazu beitragen wird, die Qualität solcher Use-of-Proceeds-Bonds zu steigern. Sustainability-Linked Bonds können jedoch eine Alternative für Emittenten sein, die nicht unbedingt in der Lage sind, UoP-Anleihen zu emittieren. Dies kann beispielsweise in Sektoren der Fall sein, wo versucht wird, eine Transition der Geschäftstätigkeit einzuleiten. Zwar gibt es international anerkannte Mindeststandards, doch ist die Emission von SLBs nach wie vor nicht reguliert und muss daher von den Anlegern genau geprüft werden.
Autoren: Marion Plouhinec In Verbindung stehende Artikel:
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