Recht, Steuer & IT
26. Februar 2015

Endlich da: die Novelle der Anlageverordnung

Die Branche hat sehnlichst auf die Novelle der Anlageverordnung gewartet. Gut 1,5 Jahre nach dem KAGB ist sie nun endlich da. Für den BAI ist sie aber eher Mühlen- als Meilenstein.

Das Bundeskabinett hat am 25. Februar die Novelle der Anlageverordnung beschlossen, die nun die Regulierungswelten wieder in Einklang bringen soll. Hintergrund: Mit der Novelle soll die Anlageverordnung auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und die neue Welt der alternativen Investmentfonds (AIFs) ausgerichtet werden, insbesondere wird der Katalog der zulässigen Anlagegegenstände um die neu eingefügten Fondstypen gemäß KAGB ergänzt.
Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) begrüßt die Verabschiedung der Anlageverordnung für die Versicherungswirtschaft grundsätzlich, sieht aber weiteren dringenden Klarstellungsbedarf. „Investoren und Anbieter sind gleichermaßen erleichtert, dass diese wichtige Verordnung endlich verabschiedet ist. Allerdings hat es viel zu lange gedauert, bis eine sehr überschaubare Anzahl von Änderungen, die insbesondere durch die Ablösung des Investmentgesetzes durch das KAGB im Jahre 2013 erforderlich waren, transformiert wurde“, so BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer. Und weiter: „Gerade im andauernden Niedrigzinsumfeld hätte man dem Anlagenotstand bei den betroffenen Investoren besser und schneller Rechnung tragen müssen. Im Ergebnis muss man das Vorhaben eher als einen Mühlenstein denn einen Meilenstein bezeichnen!“
Im Zuge der Novelle wird im Wesentlichen der Status quo von Anlagen in herkömmliche Spezialfonds und in Private Equity konserviert, was aus Sicht des BAI schon als Erfolg verbucht werden muss, wenn man noch die ursprünglich zur Konsultation gestellten Vorschläge betrachtet. Auf der anderen Seite soll die Anlageverordnung neue Impulse bei Anlagen in Fremdkapitalprodukte, insbesondere im Segment Infrastrukturdarlehen und bei reinen Darlehensfonds, geben. Aus Sicht des BAI spiegelt die neue Anlageverordnung somit zumindest in Teilen die sich im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld wandelnden Anlagebedürfnisse von Versicherern und anderen betroffenen Investoren wider. „Die Praxistauglichkeit der jeweiligen Regelungen muss sich jetzt allerdings noch erweisen. Wir haben zwar deutliche Fortschritte im Konsultationsverfahren erreicht, es verbleiben aber zahlreiche Auslegungsfragen, die erst noch von der Bafin zu konkretisieren sind. Und hier besteht jetzt dringender Handlungsbedarf, zumal für ein Teil der betroffenen Investoren ab dem 1. Januar 2016 schon Solvency II maßgeblich sein wird“, meint Dornseifer.
portfolio institutionell newsflash 26.02.2015/Kerstin Bendix
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