Empfehlungen für die Offenlegung
Sustainable-Finance-Beirat gibt Handlungsempfehlungen zur geplanten Revision der Offenlegungsverordnung. Eine neue Kategorie „Transition“ wird gefordert.
Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung hat am Dienstag Handlungsempfehlungen für die Revision der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) vorgestellt. Die vielfach kritisierten unklaren Begriffsbestimmungen bei der Einstufung von Investitionen als „nachhaltig“ haben die Beiratsmitglieder der Arbeitsgruppe „Regulierungskohärenz – SFDR“ unter der Leitung von Antje Schneeweiß veranlasst, konkrete Änderungen der bestehenden Vorschriften im entsprechenden Positionspapier zu benennen. Schneeweiß ist im Hauptberuf Geschäftsführerin des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI).
Die Ziele der Vorschläge des Sustainable-Finance-Beirats sind zuvorderst, eine handhabbare Definition nachhaltiger Investitionen für die Offenlegungsverordnung zu liefern, die auch Investitionen in den Übergang zu klimaneutralem Wirtschaften stärker berücksichtigt. Die Definition nachhaltiger Investitionen soll dem Beirat zufolge auch auf soziale Produkte und Dienstleistungen anwendbar sein. Zudem sollte die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage eingängiger werden. Empfohlen wird nur eine erste allgemeine Nachhaltigkeitspräferenzabfrage: „Inwieweit sollen Nachhaltigkeitsaspekte in Ihrer Anlage berücksichtigt werden?“
Silke Stremlau, Vorsitzende des Sustainable-Finance-Beirats, kommentiert die Handlungsempfehlungen: „Viele Menschen möchten ihr Geld so anlegen, dass es einen finanziellen und nachhaltigen Mehrwert erwirtschaftet. Das muss einfach und verlässlich zugleich ablaufen. Unsere Empfehlungen zahlen auf dieses Bedürfnis von Anlegern ein.“
Änderungen der aktuellen Regulatorik seien zwingend erforderlich, findet der Beirat und schreibt, dass dem Wunsch von Marktakteuren nach einer nützlicheren Kategorisierung von nachhaltigen Anlageprodukten entsprochen werden sollte. Hierzu schlägt er eine Einteilung in künftig vier Produktkategorien vor: „Nachhaltig“, „Transition“, „Basis“ und „keine Berücksichtigung“.
In die Kategorie „Nachhaltig“ sollen demnach Investitionen fallen, die sich als ökologisch gemäß der Principal Adverse Impacts (PAI) und/oder der EU-Taxonomie erweisen. Eine zusätzlich vom Beirat angestrebte Variante sieht auch die soziale Nachhaltigkeit inkludiert. Hierunter würden nach dem Willen des Beirats Investitionen gemäß Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Social Bond Principles fallen.
Transition Pathways Initiative zunehmend anerkannt
In die Kategorie „Transition“ würden ökologisch gesehen Investitionen fallen, die unter anderem den Minimumstandards im Sinne der Transition Pathways Initiative (TPI) entsprechen. Dieser Ansatz entwickelt sich dem Beirat zufolge zu einem international anerkannten Standard. Der internationale Standardsetzer IFRS habe die Arbeiten der Transition Plan Taskforce (TPT) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ISSB übernommen. „Hinter diesen Standards sollte eine Definition von Transition für eine entsprechende Anlagekategorie nicht zurückfallen“, schreibt der Beirat in dem Positionspapier. Was die Definitionen desweiteren beinhalten, lesen Interessierte ausführlich im 13-seitigen Positionspapier.
Antje Schneeweiß, Leiterin der entsprechenden Arbeitsgruppe im Sustainable Finance-Beirat, erläutert dies: „Unsere Vorschläge zielen auf vier verständliche Produktkategorien von Investmentfonds ab, damit Anleger hier mehr Orientierung bekommen. Außerdem befürworten wir eine einfache Abfrage von Nachhaltigkeitsinteressen im Beratungsgespräch sowie eine praktikable Definition nachhaltiger Investitionen, die auch den Übergang zu klimaneutralem Wirtschaften berücksichtigt. Dadurch wird das Beratungsgespräch einfacher und fokussierter.“
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: Offenlegungsverordnung | SFDR-Review
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