Versicherungen
29. Mai 2013
Elke König lobt, tadelt und fordert Versicherungen
Auf Jahrespressekonferenz informiert Bafin über Zinszusatz- und Bewertungsreserven sowie Solvency II.
„Ein Problem, das dem Versicherungssektor nach wie vor zu schaffen macht, ist die anhaltende Niedrigzinsphase.“ Diesen Satz äußerte Dr. Elke König sowohl auf der gestrigen als auch auf der letztjährigen Jahrespressekonferenz der Bafin. Betroffen seien vor allem die Lebensversicherer. Diese werden laut der Bafin-Präsidentin zwar „kurz- bis mittelfristig ihre Leistungsversprechen erfüllen können. Doch unter den herrschenden Kapitalmarktbedingungen wird die Ertrgskraft ihrer Kapitalanlage zwangsläufig zurückgehen, und zwar schneller als der mittlere Garantiezins.“
Ihr Kollege Felix Hufeld, Exekutivdirektor für Versicherungsaufsicht, wollte das Adjektiv „mittelfristig“ nicht konkretisieren und verwies auf die „vielen Variablen“ bei entsprechenden Berechnungen. Unverändert zum vergangenen Jahr bleibt aber auch die Erkenntnis von Elke König, dass es für die Bafin „gut zu wissen“ ist, „dass sich die Unternehmen auf das Problem eingestellt haben und es in ihrer Steuerung berücksichtigen.“
Ihr Kollege Felix Hufeld, Exekutivdirektor für Versicherungsaufsicht, wollte das Adjektiv „mittelfristig“ nicht konkretisieren und verwies auf die „vielen Variablen“ bei entsprechenden Berechnungen. Unverändert zum vergangenen Jahr bleibt aber auch die Erkenntnis von Elke König, dass es für die Bafin „gut zu wissen“ ist, „dass sich die Unternehmen auf das Problem eingestellt haben und es in ihrer Steuerung berücksichtigen.“
Fünf Milliarden für Zinszusatzreserve
Auch der Gesetzgeber hat nach Ansicht der Bafin-Präsidentin bereits einen sehr wichtigen Schritt getan, um Abhilfe zu schaffen: Seit dem Geschäftsjahr 2011 müssen Lebensversicherer eine Zusatzreserve aufbauen, um die zu erwartenden geringeren Kapitalerträge zu kompensieren. Dafür habe die Branche 2012 etwa fünf Milliarden Euro aufgewendet. Bei unveränderten Kapitalmärkten werde der Aufwand in diesem Jahr ähnlich hoch sein. König: „Die Zinszusatzreserve ist unvermeidlich und ökonomisch richtig, denn sie zeigt den Wert der Garantieversprechen auf und dient der langfristigen Erfüllbarkeit der Verpflichtungen.“
Zankapfel Bewertungsreserven
Bei einem anderen Vorhaben blieb die Hilfe des Gesetzgebers (noch) aus. Zum großen Bedauern von Elke König wurde die Neuregelung zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven in der Lebensversicherung nicht verabschiedet. Eine solche Regelung hält König nach wie vor für gerechtfertigt und erforderlich. Felix Hufeld hält die jetzige Regelung für schädlich für die Industrie und damit das Kollektiv der Versicherten. Hufeld sprach von „Scheinbewertungen“.
Passend zur Zinszusatzreserve und Bewertungsreserven berichtet die FAZ über eine Untersuchung, nach der vor allem wegen der Zinszusatzreserve der Rohüberschuss der Allianz Leben von 2,76 auf 2,5 Milliarden Euro gefallen sei. Dagegen haben die niedrigen Zinsen die Bewertungsreserven der Allianz Leben von 16 auf 29,5 Milliarden Euro steigen lassen. Für die Gesamtbranche konstatiert die Bafin für 2012 eine durchschnittliche Nettoverzinsung nach vorläufigen Angaben von 4,53 Prozent und damit deutlich mehr als in 2011, als die Kapitalanlagen mit 3,9 Prozent rentierten. Die höhere Nettoverzinsung lässt sich laut Bafin darauf zurückführen, dass die Unternehmen verstärkt Bewertungsreserven realisiert haben, um den hohen Aufwand für den Aufbau der Zinszusatzreserve zu finanzieren.
Fortschritte bei Solvency II
Laut Elke König steht Solvency II unter dem nicht unbegründeten Verdacht, dass die ökonomische Realität überzeichnet und damit prozyklisch wirkt. „Doch dieser Effekt dürfte durch die nun angedachten Nachbesserungen an der Zinsstrukturkurve abgemildert werden“, so König. Sie verwies dabei auf das Long Term Guarantee Package. Insbesondere ging König bei Solvency II auf die Säule II ein, also die Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung. Die Bafin setzt sich dafür ein, diese Säule vorzuziehen. Kürzlich hat die Eiopa Leitlinien zum Own Risk and Solvency Assessment (Orsa) zur Konsultation gestellt. Die Bafin prüft nun, welche der Leitlinien zum Orsa sich auf der geltenden Rechtsgrundlage in Deutschland anwenden lassen. „Mit dem Paragrafen 64a VAG und unseren Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ist das Feld weitgehend bestellt“, so König.
Wer zu spät kommt …
Was Solvency II nicht bietet, sind ökonomische Lösungen für das Niedrigzinsproblem. „Diese müssen die Unternehmen schon selbst finden, und sie sollten damit nicht zu lange warten“, mahnt König. „Die explizite Bewertung der Finanzgarantien und Versicherungsnehmeroptionen nach Solvency II wird ihnen aber – so hoffe ich – für die Produkt- und Preisgestaltung wichtige Impulse liefern.“
portfolio institutionell newsflash 29.05.2013/pe
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