Recht, Steuer & IT
4. Februar 2025

DVFA warnt vor kleinteiliger Regulierung

Die EU will das Unbundling von Wertpapierdienstleistungen und Finanzresearch zurücknehmen. Der Analystenverband DVFA findet das gut und fordert eine weitere Verschlankung der Regulierung.

Dass sich eine Regulierungsspirale nicht immer nur in eine Richtung dreht, sondern fragwürdige Entscheidungen auch einmal zurückgenommen werden, zeigt eine aktuelle Mitteilung der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA). Der Verband aus Frankfurt am Main hat sich nach eigenen Angaben an der noch bis Mitte Februar laufenden Consultation on Technical Advice for Mifid II der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) beteiligt (hier finden Sie das Consultation Paper).

Wesentlicher Grund für diese von der Europäischen Kommission initiierte Konsultation der ESMA ist nach Verbandsangaben die geplante Rückkehr, „exekutionsbedingte“ Wertpapierdienstleistungen und Finanzresearch im Paket anzubieten und zwar unabhängig von der Marktkapitalisierung des Emittenten. Dieses Vorhaben befürwortet der Fachverband ausdrücklich.

DVFA-Vorstandschef Thorsten Müller macht in der Mitteilung deutlich, dass die DVFA bereits bei Einführung der EU-Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive II (Mifid II) im Jahre 2018 ein großer Kritiker des sogenannten „Unbundlings“, bei dem abwicklungsspezifische Wertpapierdienstleistungen und Finanzresearch getrennt bepreist werden mussten, gewesen sei. Diese Regelung führte zu einem partiellen Austrocknen des Marktes für Finanzresearch für Nebenwerte. In Deutschland habe das neben kleineren M-Dax- und S-Dax-Unternehmen auch weitere Firmen betroffen.

ESMA nimmt Regulierung schrittweise zurück

Aufgrund zunehmenden Drucks im Markt habe die ESMA das Bundling 2021 erneut für Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von bis zu einer Milliarde Euro erlaubt. Nun solle das Bundling unabhängig von der Marktkapitalisierung wieder ermöglicht werden.

„Wir halten es für ein wichtiges Signal für alle Kapitalmarktteilnehmer, dass die ESMA eine vom Markt als kritisch eingestufte Regulierung wieder zurücknehmen möchte. Eben weil eine Rücknahme einer Regulierung selten ist, befürworten wir diesen Schritt ausdrücklich“, ergänzt Roger Peeters, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DVFA. Schon 2017 hatte die DVFA gewarnt, dass die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II das Transparenzziel verfehlen und zu einem Defizit an Kapitalmarktinformation führen werde.

Die Anpassung regulatorischer Vorgaben ist langwierig und herausfordernd

In ihrem Statement zeigt die Analystenvereinigung zugleich auf, dass die Anpassung regulatorischer Vorgaben langwierig und herausfordernd ist. Seit der Einführung von Mifid II im Jahr 2018 beschäftige das Thema „Unbundling“ den Markt bereits seit fast einem Jahrzehnt, wenn man die vorangegangene Vorbereitungszeit für die betroffenen Marktteilnehmer eingerechnet. Dies unterstreiche die erhebliche Verantwortung des Regulators, da regulatorische Vorgaben nicht beliebig ein- oder ausgeschaltet werden können, argumentiert der Verband. Fraglich sei nun, ob die Marktteilnehmer zum Bundling zurückkehren, da eine abermalige Anpassung der IT-Systeme und Prozesse erneute hohe Kosten verursachen würde.

Die DVFA sieht es äußerst kritisch, dass die Konsultation offenlege, wie die wahrscheinliche Rückkehr zum Bundling erneut mit zahlreichen Detailanforderungen verknüpft werden soll, um beispielsweise Fonds vor übermäßigen Kosten zu schützen. Müller und Peeters sind der Ansicht, dass das völlig unnötig sei, da sich jeder Anbieter mit einer zu hohen Total Expense Ratio (TER) selbst aus dem Markt preise.

Der Analystenverband bewertet die derzeitige Kapitalmarktregulierung als ausgesprochen kleinteilig. Daher empfiehlt sie der ESMA und der Europäischen Kommission, in den kommenden Jahren gezielt an einer Verschlankung der regulatorischen Vorgaben zu arbeiten.

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