Traditionelle Anlagen
23. April 2014
DVFA fordert Standards für Coco-Emissionen
Contingent Convertible Bonds, auch bekannt als Coco-Bonds, gelten als zentrales Instrument, mit denen Banken ihre Kapitalbasis stärken können. Die DFVA hat sich die umstrittenen Wandelanleihen genauer angeschaut und nimmt dazu Stellung.
Nachdem das Bundesfinanzministerium Mitte April die steuerliche und bilanzielle Behandlung von Coco-Bonds geklärt hat, ist der Weg in Deutschland frei für diese neuen Wertpapiere. In einem aktuellen Positionspapier beleuchtet der in Frankfurt am Main ansässige Verband der Investment Professionals diese Anlageform und ihre möglichen Ausgestaltungen.
Contingent Convertibles sind hybride Wertpapiere, die Verluste absorbieren können, da sie beim Erreichen eines in den Konditionen des Bonds festgeschriebenen Schwellenwertes die Schuldenlast der Bank reduzieren und die Eigenkapitalquote erhöhen. Aber: Coco-Bonds sind komplex und schwierig zu bewerten. Deshalb ist diese neue Anlagegattung unter Finanzmarktakteuren nicht ganz unumstritten.
Grundsätzlich betrachtet haben die Vehikel zwei wesentliche Merkmale, die darüber entscheiden, wie riskant sie eigentlich sind. Dabei handelt es sich zum einen um den Auslöser, der darüber entscheidet, ob die Anleihen in Eigenkapital gewandelt werden. Das kann eine Kennzahl wie die Eigenkapitalquote sein, oder auch eine offizielle Ausrufung einer Finanzkrise durch den Regulator. Wird der Auslöser erreicht, werden Anleiheanteile in Aktien getauscht oder das Fremdkapital der Coco-Bonds herunter- oder vollständig abgeschrieben („write-down Cocos“). Auch auf die sogenannte Konversionsquote müssen Investoren achten, denn es kommen unterschiedliche Anrechnungen zum Tragen: nominell, das heißt X Anleiheanteil für Y Aktien oder X Anleiheanteil für eine fixe Summe Eigenkapital. Wichtig ist nach Angaben der DVFA auch, auf welchen Aktienpreis referenziert wird, den zum Zeitpunkt der Emission oder der Wandlung.
Grundsätzlich betrachtet haben die Vehikel zwei wesentliche Merkmale, die darüber entscheiden, wie riskant sie eigentlich sind. Dabei handelt es sich zum einen um den Auslöser, der darüber entscheidet, ob die Anleihen in Eigenkapital gewandelt werden. Das kann eine Kennzahl wie die Eigenkapitalquote sein, oder auch eine offizielle Ausrufung einer Finanzkrise durch den Regulator. Wird der Auslöser erreicht, werden Anleiheanteile in Aktien getauscht oder das Fremdkapital der Coco-Bonds herunter- oder vollständig abgeschrieben („write-down Cocos“). Auch auf die sogenannte Konversionsquote müssen Investoren achten, denn es kommen unterschiedliche Anrechnungen zum Tragen: nominell, das heißt X Anleiheanteil für Y Aktien oder X Anleiheanteil für eine fixe Summe Eigenkapital. Wichtig ist nach Angaben der DVFA auch, auf welchen Aktienpreis referenziert wird, den zum Zeitpunkt der Emission oder der Wandlung.
In ihrem Positionspapier stellt die DVFA die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ausgestaltungsformen für Investoren und Emittenten gegenüber. Außerdem werden sie auf ihre Eignung, Banken zu risikobewussterem Verhalten anzuhalten, untersucht. Schließlich gibt der Verband eine Empfehlung für Coco-Standards ab, damit diese transparent zu bewerten und in ihrem Risiko einzuschätzen sind und gleichzeitig den seitens der Politik und der Aufsicht gewünschten risikodämpfenden Effekt auf das Eigenkapital der Banken haben.
Details im Blick
Was die Standards für Coco-Emissionen betrifft, fordert die DVFA, dass nur eine zuvor festgelegte Unterschreitung einer Eigenkapitalquote die Konversion auslösen sollte. Andere Spielarten wie ein Rating-Downgrade oder das Unterschreiten eines Aktienkurses seien „aberwitzig“, wie Ralf Frank, Generalsekretär der DVFA und Autor des Positionspapiers es in einem Blog formuliert. Außerdem sollte die einer Konversionsregel zugrunde liegende Eigenkapitalquote jederzeit nachvollziehbar, in ihrer Grundlage nachzurechnen und über Perioden und regulatorische Vorgaben hinweg konstant bleiben. Zudem plädiert die DVFA dafür, dass die Berechnungsgrundlage für die Eigenkapitalquote ausgewiesen und in den Konditionen festgeschrieben wird.
Darüber hinaus fordert der Verband, den Auslöser für eine Konversion hoch anzusetzen. Dadurch soll im Fall des Falles eine frühzeitige Wandlung ermöglicht werden. Laut DVFA sollte die Differenz zwischen der Eigenkapitalquote der betreffenden Bank zum Zeitpunkt der Emission mindestens fünf Prozent über der dem Trigger innewohnenden Eigenkapitalquote liegen. Neben einer Reihe weiterer Punkte fordert die DVFA auch, dass der Emittent seine Off-Balance-Sheet-Aktivitäten offen legt.
Zu den Häusern, die mittelfristig Contingent Convertibles emittieren wollen, zählt unter anderem die Deutsche Bank. Bis Ende 2015 wollen die Frankfurter hybride Titel für fünf Milliarden Euro emittieren. Und auch der Immobilienfinanzierer Aareal aus Wiesbaden hat die Emission von Coco-Bonds angekündigt. Finanzvorstand Hermann Merkens plant eine Emission bereits für das laufende Quartal. Mit der Emission will die Aareal Bank die Einlage des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) ablösen.
Laut Dealogic wurden allein in Europa im Jahr 2013 Contingent Convertible Bonds im Volumen von 14,3 Milliarden US-Dollar emittiert; bis März 2014 waren es schon zehn Milliarden US-Dollar. Und was die nächsten Monate betrifft, rechnet die DVFA mit einem starken Anstieg der Emissionstätigkeit. Bislang haben überwiegend Privatanleger und kleinere Privatbanken in Europa und Asien Coco-Bonds gekauft. Das Kaufargument war vermutlich der attraktive Kupon in Zeiten eines Niedrigzinsumfelds.
Daneben haben einige US-amerikanische institutionelle Anleger in diese Assets investiert, wenngleich im Vergleich zu ihren Investments in anderen Anlageklassen eher noch in bescheidenem Umfang. Laut Dealogic machten Privatbanken und Privatanleger im vergangenen Jahr ca. 52 Prozent Prozent aus, während Asset-Management-Firmen mit 27 Prozent sowie Hedge Funds mit neun Prozent vertreten waren. Weder Geschäftsbanken (drei Prozent) noch Versicherungen (ebenfalls drei Prozent) schienen dabei sonderlich interessiert. Letztere müssen nach Solvency II vermutlich ohnehin entsprechend viel Eigenkapital unterlegen, wie die DVFA hervorhebt. Schließlich werden Coco-Bonds von den Rating-Agenturen meist mit der Rating-Note „C“ (hoch spekulativ) versehen.
Laut Dealogic wurden allein in Europa im Jahr 2013 Contingent Convertible Bonds im Volumen von 14,3 Milliarden US-Dollar emittiert; bis März 2014 waren es schon zehn Milliarden US-Dollar. Und was die nächsten Monate betrifft, rechnet die DVFA mit einem starken Anstieg der Emissionstätigkeit. Bislang haben überwiegend Privatanleger und kleinere Privatbanken in Europa und Asien Coco-Bonds gekauft. Das Kaufargument war vermutlich der attraktive Kupon in Zeiten eines Niedrigzinsumfelds.
Daneben haben einige US-amerikanische institutionelle Anleger in diese Assets investiert, wenngleich im Vergleich zu ihren Investments in anderen Anlageklassen eher noch in bescheidenem Umfang. Laut Dealogic machten Privatbanken und Privatanleger im vergangenen Jahr ca. 52 Prozent Prozent aus, während Asset-Management-Firmen mit 27 Prozent sowie Hedge Funds mit neun Prozent vertreten waren. Weder Geschäftsbanken (drei Prozent) noch Versicherungen (ebenfalls drei Prozent) schienen dabei sonderlich interessiert. Letztere müssen nach Solvency II vermutlich ohnehin entsprechend viel Eigenkapital unterlegen, wie die DVFA hervorhebt. Schließlich werden Coco-Bonds von den Rating-Agenturen meist mit der Rating-Note „C“ (hoch spekulativ) versehen.
portfolio institutionell newsflash 23.04.2014/Tobias Bürger
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portfolio institutionell
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