Banken
22. März 2019

DK: Reform der EU-Bankenaufsicht schafft Balance

Deutsche Kreditwirtschaft hält Anpassung des rechtlichen Rahmenwerks der ESA für angemessen. Leitlinien besser überprüfbar.

Das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat haben sich am Donnerstag auf eine abgespeckte Reform der europäischen Finanzaufsicht geeinigt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), die beim Bankenverband angesiedelt ist, begrüßt die Reform. Aus Sicht der DK habe sich die EU laut Mitteilung auf eine angemessene Anpassung des rechtlichen Rahmenwerkes der europäischen Aufsichtsbehörden ESA (European Supervisory Authorities) geeinigt.

Für die in der DK vertretenen deutschen Banken und Sparkassen begrüßte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen Federführers Bankenverband, den erzielten Kompromiss. „Den Trilogparteien ist es gelungen, eine Balance herzustellen zwischen einer möglichst einheitlichen europäischen Bankenaufsicht und der nach wie vor erforderlichen Mitgestaltung durch die nationalen Aufsichtsbehörden.“

Finanzierungsverfahren der ESAs beibehalten

Positiv hob Ossig hervor, dass Leitlinien und Empfehlungen nun besser zu überprüfen seien. Diese werden von den Aufsichtsbehörden erstellt, ohne dass der Gesetzgeber daran mitwirkt. Auch wenn Leitlinien und Empfehlungen rechtlich nicht bindend sind, entfalten sie oft eine faktische Bindungswirkung. Daher hatte die Deutsche Kreditwirtschaft gefordert, einen Prozess vorzusehen, der eine bessere Überprüfbarkeit durch den Gesetzgeber sowie Transparenz des Erlasses von Leitlinien und Empfehlungen möglich macht.

Wertpapierprospekte werden demnach weiterhin über die nationalen Behörden beaufsichtigt und gebilligt. Eine geplante Übertragung dieser Aufgabe auf europäische Ebene hatte die Deutsche Kreditwirtschaft mit Verweis auf das etablierte dezentrale System abgelehnt. Ebenso werde das bewährte Finanzierungsverfahren der ESAs erfreulicherweise beibehalten. Ossig betonte: „EU-Haushalt und nationale Aufseher werden so auch weiterhin gemeinsam die angemessene Versorgung der Aufsichtsbehörden mit finanziellen Mitteln sicherstellen.“

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