Investoren
25. Januar 2022

Deutscher Reisesicherungsfonds sucht Anlageprofi

Ein Personalberater sucht für den Deutschen Reisesicherungsfonds einen Referenten für die Kapitalanlage. Arbeitsort ist Berlin.

Der im vergangenen Jahr gegründete Deutsche Reisesicherungsfonds, eine GmbH mit Sitz in Berlin, sucht einen Referenten für seine Kapitalanlage (m/w/d), also einen waschechten Anlageprofi. Das Aufgabengebiet umfasst laut der Stellenbeschreibung unter anderem die Analyse und Bewertung von Asset-Klassen und Anlagestrategien. Der Schwerpunkt liegt nach Unternehmensangaben auf handelbaren Wertpapieren.

Darüber hinaus beschäftigt sich der erfolgreiche Bewerber mit der Entwicklung und Implementierung einer Anlagestrategie in Übereinstimmung mit regulatorischen, Kapital-, Liquiditäts- und Risikoanforderungen. Ferner steuert und überwacht der künftige Referent Investmentmandate im Hinblick auf die Anlageperformance.

Erfahrung in der Kapitalanlage ist gefragt

Der Arbeitgeber erwartet von den Bewerbern für den vakanten Posten ein wirtschaftswissenschaftliches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation. Darüber hinaus sollten Kandidaten Erfahrungen im Bereich der Kapitalanlage und der Gesamtportfoliosteuerung mitbringen. Gute Chancen haben insbesondere jene Aspiranten, die über ein ausgeprägtes Kapitalmarktverständnis sowie Erfahrungen im Research verfügen.

Reisesicherungsfonds soll Verbraucher schützen

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wurde von fünf deutschen Reiseverbände infolge der Insolvenz des Touristikkonzerns Thomas Cook gegründet. Das Unternehmen soll das bisherige Modell der Pauschalreisen und Reisen mit verbundenen Reiseleistungen auf ein zukunftsfähiges Fundament stellen. Der Reisesicherungsfonds soll Verbraucher, die eine Pauschalreise buchen, vor dem Insolvenzrisiko der Reiseveranstalter schützen. Dazu schließt er entgeltliche Absicherungsverträge mit Reiseveranstaltern ab. Im Insolvenzfall eines Veranstalters entschädigt der Fonds die Verbraucher und holt Reisende aus dem Ausland zurück.

Ende August 2021 hat der DRSF die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erhalten. Seit dem 1. November 2021 muss jeder Reiseanbieter, der in Deutschland über zehn Millionen Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet, sich beim DRSF für den Fall der Zahlungsunfähigkeit absichern, indem er mit dem DRSF ein Absicherungsvertrag abschließt.

Reiseanbieter finanzieren Fonds

Die Finanzierung des Fonds erfolgt durch Entgelte der Reiseanbieter. Die Gesamtabdeckung des Fonds wird bis zum 31. Oktober 2027 mindestens 750 Millionen Euro betragen und setzt sich rechnerisch aus dem gesetzlich vorgegebenen Zielkapital sowie den Sicherheitsleistungen des umsatzstärksten Reiseanbieters und eines Reiseanbieters mittlerer Umsatzgröße zusammen.

Solange der Reisesicherungsfonds nicht über ausreichendes Fondsvermögen verfügt, übernimmt die Bundesrepublik Deutschland bis zur Höhe der Differenz zwischen der Gesamtabdeckung einerseits und dem vorhandenen Fondsvermögen sowie den Sicherheitsleistungen insolventer Reiseanbieter andererseits die Absicherung erforderlicher Kredite während der Aufbauphase.

Die vollständige Stellenausschreibung und nähere Informationen zum Ansprechpartner finden Sie hier. Einen Überblick über neu besetzte Stellen bei institutionellen Anlegern finden Sie hier.

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