Pension Management
8. Juli 2016

Defined-Ambition-Ansatz gilt als Lösungsweg im Zinstief

Angesichts der Magerzinsen suchen immer mehr Unternehmen nach alternativen Betriebsrentenkonzepten. Dabei taucht der Begriff Defined Ambition auf. Was verbirgt sich dahinter?

Wer beim Ingolstädter Autobauer Audi ein Fahrzeug in der Variante „Ambition“ bestellt, kann mit ordentlicher Zusatzausstattung rechnen, mit garantiert sportlichem Look und straffem Fahrwerk dank Tieferlegung. Tiefergelegt werden in jüngster Zeit auch die Rentenprognosen bei so mancher Pensionseinrichtung, wobei das niemandem gefallen kann. Nach Angaben des Beratungshauses Aon Hewitt macht in dem Zusammenhang auch hier der Begriff „Ambition“ die Runde, genauer gesagt Defined Ambition; er steht dabei jedoch keineswegs für sportliches (Fahr-) Verhalten, sondern wird synonym für „Zielrente“ eingesetzt. 
Gemeint ist damit, dass lediglich eine dauerhafte Betriebsrentenhöhe (Zielrente) angestrebt wird, der Arbeitnehmer jedoch kein garantiertes Leistungsniveau erhält. Das Leistungsniveau kann je nach Ertragslage schwanken, also auch geringer ausfallen. Für den Arbeitgeber geht das Konzept mit einem großen Vorteil einher: Er ist nicht in der Pflicht, für die in Aussicht gestellten Leistungen einzustehen, da im Falle ungünstiger Entwicklungen das Leistungsniveau – auch während des Rentenbezugs – korrigiert werden darf, erläutert Aon Hewitt. Zugleich werfen die Berater eine höchst legitime Frage auf: Handelt es sich also um ein Konzept, das die Arbeitgeber aus der Haftung nimmt – zulasten der Arbeitnehmer? 
Antwort: „Der Arbeitgeber kann nicht gezwungen werden, hohe Betriebsrenten zuzusagen und zu garantieren und damit verbundene langfristige finanzielle Risiken, die sich gerade in der seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase zeigen, einzugehen“, erklärt Dr. Rafael Krönung, Aktuar und Principal bei Aon Hewitt. „Das Konzept der Defined Ambition oder Zielrenten unterstützt vielmehr das Bestreben, Arbeitnehmern auch künftig eine attraktive Versorgung zu ermöglichen“, führt Krönung weiter aus. Realistische Beispielrechnungen zeigten, dass im Vergleich zu klassischen Modellen – auch ohne erhöhtes Risiko in den Kapitalanlagen – eine Erhöhung des Leistungsniveaus um mehr als 50 Prozent zugunsten der Arbeitnehmer möglich wäre. Der Preis hierfür: Die Rentenhöhe ist nicht garantiert und könnte bei Bedarf auch nach unten angepasst werden. 
Chance für alle im Zinstief
Defined Ambition oder Zielrenten stellen für Krönung im aktuellen Marktumfeld eine Chance dar, weiterhin auskömmliche Betriebsrenten zu ermöglichen. Erwartet beispielsweise eine Pensionskasse derzeit, dauerhaft 2,75 Prozent an Kapitalverzinsung zu erzielen, könnte den Versicherten bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren für ein Versorgungskapital von 100.000 Euro eine lebenslange Altersrente von rund 5.500 Euro jährlich gewährt werden. Bei dieser Summe handelt es sich um das Leistungsniveau, das man glaubt, dauerhaft erreichen zu können – also die Zielrente. Stellen sich die ursprünglichen Annahmen im Nachhinein als unzutreffend heraus, müsste die Zielrente nach oben oder unten angepasst werden. Dazu Krönung: „Die derzeitige Realität bei den klassischen Zusagekonzepten ist hingegen, dass aufgrund der vorsichtig zu wählenden Rechnungsgrundlagen in aktuellen Tarifen für das gleiche Versorgungskapital eher eine garantierte Rente in Höhe von circa 3.000 Euro per annum resultieren würde.“ 
Selbst wenn die Rentenleistung jährlich durch erwirtschaftete Überschüsse um 1,5 Prozent erhöht würde, erreicht diese klassische garantierte Rente das Niveau des Zielrentensystems erst, wenn der Versicherte 96 Jahre alt ist. Eine Gegenrechnung zeigt auf, dass sich die Zielrente selbst bei einer Kürzung der Leistungen um 45 Prozent noch auf dem Niveau der garantierten Rente befinden würde. 
Gerade im Hinblick auf die Senkung des aufsichtsrechtlichen zulässigen Höchstrechnungszinses für Neuzusagen auf lediglich 0,9 Prozent ab dem 1. Januar 2017 ist für Aon Hewitt klar: Ohne Änderungen an den traditionellen Betriebsrentenkonzepten werden sich Arbeitnehmer darauf einstellen müssen, dass die zugesagten Garantieleistungen weiter sinken werden. Selbst Überschussbeteiligungen können diese Verminderungen des Leistungsniveaus bei Weitem nicht kompensieren. Ein Verzicht auf Garantien zugunsten einer deutlich höheren Zielrente ist somit keine Mogelpackung, sondern vor allem auch im Interesse der Arbeitnehmer. 
portfolio institutionell newsflash 08.07.2016/Tobias Bürger
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