Versicherungen
7. Dezember 2022

Debatte um Nachhaltigkeit im Aufsichtsrecht

Solvency II und ESG: Eiopa bittet zur Diskussion. Diskussionspapier konzentriert sich auf drei Analysen.

Sollte Solvency II auch ökologische und soziale Ziele berücksichtigen? Um eine Antwort bemüht sich nun die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa). Dazu hat Eiopa am Montag ein Diskussionspapier über die aufsichtsrechtliche Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht und bittet nun bis zum 5. März 2023 um Kommentare der Interessengruppen zu den vorgestellten Ansätzen.

Da Nachhaltigkeitsrisiken wesentliche Auswirkungen auf die Anlage- und Versicherungstätigkeit von Versicherungsunternehmen haben können, hält es Eiopa für wichtig, sicherzustellen, dass Solvency II – als risikobasierter und zukunftsorientierter Rahmen – Nachhaltigkeitsrisiken angemessen widerspiegelt.

Nun will der Verband prüfen, ob eine spezielle aufsichtsrechtliche Behandlung von Vermögenswerten und Tätigkeiten, die mit ökologischen oder sozialen Zielen verbunden sind, unter Solvency II gerechtfertigt wäre. Angestoßen hat diese Debatte offenbar die Europäische Kommission. Deren Vorschläge für die Solvency-II-Richtlinie würden einen Auftrag an EIOPA beinhalten, einen Bericht in diesem Bereich zu erstellen.

Das Diskussionspapier konzentriert sich auf drei verschiedene Analysebereiche:

  1. Vermögenswerte und Übergangsrisikoexponierungen: Dieser erste Bereich betrifft die Investitionen der Versicherer und schlägt Möglichkeiten vor, zu bewerten, wie sich Risiken, die sich aus dem Übergang zu einer weniger kohlenstoffintensiven Wirtschaft ergeben, potenziell auf die aufsichtsrechtlichen Risiken in Bezug auf Aktien, Anleihen und Immobilien auswirken könnten.
  2. Versicherungstechnisches Risiko und Anpassung an den Klimawandel: Der zweite Analysebereich konzentriert sich auf Nichtlebensversicherungen und untersucht die potenziellen Auswirkungen von klimabezogenen Anpassungsmaßnahmen auf das versicherungstechnische Risiko und die damit verbundenen Verlustrisiken aus aufsichtsrechtlicher Sicht.
  3. Soziale Risiken und Ziele: Der dritte Bereich erörtert, wie sich soziale Risiken oder die Beeinträchtigung sozialer Ziele in aufsichtsrechtliche Risiken verwandeln könnten und bewertet deren entsprechende aufsichtsrechtliche Behandlung in den Anforderungen an Governance, Risikomanagement sowie Berichterstattung und Offenlegung.
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