Pension Management
25. Oktober 2021

Das Volk hat das letzte Wort

Die deutsche Altersvorsorge ist eine Dauerbaustelle. Zur ­Inspiration lohnt ein Blick auf unsere Nachbarn. Doch auch in der Schweiz bringen Niedrigzins und Demografie das System in Schieflage.

Strukturell ähneln sich die Rentensysteme nördlich und südlich des Bodensees: Auch das Schweizer Modell ruht auf den drei ­Säulen der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge, allerdings sind die Gewichte anders verteilt als bei uns. Staatliche und berufliche Vorsorge (BVG) zusammen sollen die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ ermöglichen, heißt es in der Schweizerischen Bundesverfassung. Alles was ­darüber hinausgeht gehört in die private Säule – und ist freiwillig.

Eine Gemeinsamkeit der beiden Staaten ist das bislang vergebliche Bemühen, die gesetzliche Rente finanziell zukunftsfähig zu machen. Daran können in der Schweiz auch die Volksabstimmungen nichts ändern. Das letzte große Referendum zur Sanierung schlug 2017 fehl (siehe Ausgabe 03/20). Damit scheiterte die Idee einer künftigen Finanzierung der im Umlageverfahren organisierten ­obligatorischen staatlichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV). Schon seit 2014 gibt die AHV mehr für Rentenzahlungen aus, als sie über Pflichtbeiträge und ­Steuerzuschüsse einnimmt. Der AHV-Ausgleichsfonds, der laut Gesetz mindestens so groß sein soll wie die Summe aller Rentenzahlungen eines ­Jahres, schafft es im Moment nur noch, Schwankungen auszugleichen, droht aber auf lange Sicht auszutrocknen. Das Defizit dürfte bis 2030 auf sieben Milliarden Schweizer Franken anwachsen.

In die AHV zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte, doch der Beitragssatz ist mit 10,6 Prozent deutlich ­niedriger als bei uns (18,6 Prozent). Noch wichtiger: Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze (BBG), über der dann kein Beitrag mehr fällig wird. In Deutschland geht die BBG 2022 wegen der Pandemie leicht von 7.100 auf 7.050 Euro Bruttoeinkommen im Monat zurück (West). Ein Einkommensmillionär in Deutschland zahlt nur bis zu dieser Grenze Beitrag ein und bekommt eine ­entsprechende Rente. Anders in der Schweiz: Da zahlt der Einkommensmillionär jährlich mehr als 100.000 Schweizer Franken in die Rentenkasse – ohne Anspruch auf entsprechend hohe ­Altersbezüge. Die Maximalrente beträgt derzeit 2.390 Franken im Monat.

Aktuell unternimmt das Parlament in Bern einen weiteren Anlauf, das finanzielle Gleichgewicht der AHV zumindest bis 2030 zu ­sichern. Zum einen durch Anstieg des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 (2017 vom Volk abgelehnt). Zum anderen durch 0,7 ­Prozentpunkte höhere Mehrwertsteuer. Letzteres sollte machbar sein, denkt man aus deutscher Sicht, denn der reguläre Mehrwertsteuersatz in der Schweiz liegt bei nur 7,7 Prozent. Doch gerade da reden die Kantone mit.

Auch bei den Renten der beruflichen Vorsorge, wie die bAV in der Schweiz genannt wird, bröckelt die Stabilität. Für viele Schweizer liefern sie den größten Anteil zum Alterseinkommen und basieren auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Doch die Rechnung geht aufgrund der Niedrigzinsen nicht mehr auf. Anstatt die Rechnungsgrundlagen an die Realität anzupassen, wird de facto eine Umlage von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern geduldet. Schätzungen gehen von 4,4 Milliarden Franken aus, die „pro Jahr systemfremd von Beitragszahlern zu Rentenbeziehenden, also von Jung zu Alt, umverteilt werden“, kritisiert Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands (Asip). Damit werde die bAV tendenziell geschwächt.

Anders als in Deutschland ist die Schweizer bAV eine paritätisch ­finanzierte Pflichtvorsorge (außer für Geringverdiener). Das ­Problem: Der Beitragssatz steigt mit zunehmendem Alter des ­Mitarbeiters – von sieben Prozent für Berufseinsteiger bis auf 18 Prozent für über 54-Jährige. Damit reizt es Arbeitgeber finanziell, eher junge Mitarbeiter zu beschäftigen. Hinzu kommt: Anders als in der AHV gibt es in der bAV eine BBG, also einen maximal ver­sicherten Jahreslohn: Obligatorisch versichert sind nur Jahreseinkommen bis zu 86.040 Franken (2021).

Für diese Summe – abzüglich eines Koordinationsabzugs von 25.095 Franken (2021) – gilt ein Umwandlungssatz für den Rentenberechnung von aktuell 6,8 Prozent. Das bedeutet: Für 100.000 Franken angespartes Kapital wird eine jährliche Rente von 6.800 Franken ausgezahlt. „Angesichts des niedrigen Zinsniveaus ist der Satz viel zu hoch“, sagt Konrad auf Nachfrage von portfolio institutionell. Nach einer ersten Gesetzesvorlage soll er auf sechs Prozent sinken, aber zugleich das bisherige Rentenniveau erhalten und für Geringverdiener sogar verbessern. Die Asip hält das für zu teuer, wenig praxistauglich und auch die Senkung auf sechs Prozent für nicht ausreichend. Zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden hat Konrad einen Mittelweg vorgeschlagen: Statt weiterer Lohnabzüge sollen die bei den über 900 Pensionskassen vorhandenen und extra für einen solchen Fall gebildeten Rückstellungen für die Kompensation der Übergangsgeneration eingesetzt werden. „Es macht keinen Sinn, die Lohnkosten zu verteuern, um finanzielle Mittel einzutreiben, die schon längst vorhanden sind“, so Konrad.

Hintergrund: Der auch noch mit sechs Prozent zu hohe Umwandlungssatz würde in vielen Pensionskassen – betroffen sind laut Asip 14 Prozent der Versicherten (86 Prozent der Arbeitnehmer sind in Pensionskassen mit weit überobligatorischen Leistungen versichert) – zu sehr hohen Pensionierungsverlusten führen. Ein weiter verringerter Umwandlungssatz würde diese Verluste reduzieren, und zwar stärker als die für den Ausgleich notwendigen Rückstellungen. „Der politisch sehr breit getragene Mittelweg (Asip-Vorschlag) führt insgesamt zu einem wesentlich besseren Preis-Leistungsverhältnis, stützt das Kapitaldeckungsverfahren und reduziert die systemwidrige Umverteilung“, fasst Konrad ­zusammen. Der Nationalrat wird die Gesetzesvorlage voraus­sichtlich im Dezember beraten.

Mehr als eine Billion Franken liegen auf Schweizer bAV-Konten, nur etwa 40 Prozent davon sind obligatorisch. Die monatlichen Zahlungen sind im europäischen Vergleich hoch: Männer, die 2019 erstmals eine bAV bezogen, bekommen im Schnitt 2.144 Franken, Frauen wegen Kindererziehung und Teilzeit 1.160. Daher wollen die Gewerkschaften das System nicht verändern, obwohl die ­Kapitalmärkte die notwendigen Erträge nicht mehr hergeben.

So kommt die dritte Säule immer wieder in den Blick, unterteilt in gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) und die sogenannte freie Selbstvorsorge (Säule 3b). Bei 3a gelten steuerliche Privilegien. ­Angestellte können maximal knapp 7.000 Franken pro Jahr steuerbegünstigt einzahlen, Selbstständige 35.000 Franken. Zugelassen sind nur Produkte, bei denen das angesparte Kapital ausschließlich zur Altersvorsorge genutzt wird. Daran nehmen 74 Prozent der Schweizer Arbeitnehmer teil. Bei 3b handelt es sich lediglich um das „normale“ Sparen, das nicht steuerlich begünstigt wird, etwa über eine Lebens- oder Rentenversicherung. Staatliche Zulagen, wie bei unserer Riester-Rente, sind in der Schweiz unbekannt. ­Dafür ist es möglich, sich das in der zweiten und dritten Säule ­angesparte Kapital zum Rentenbeginn in einer Summe auszahlen zu lassen. Ein Drittel macht von dieser Kapitalabfindung Gebrauch, ein weiteres Viertel teilweise. Finanziell kann das von Vorteil sein, da die Einmalzahlung zu einem Sondertarif versteuert wird, ­Rentenzahlungen dagegen als Einkommen gelten.

Die dritte Säule, einfach und für jeden verständlich konstruiert, ist aktuell als einzige unumstritten. AHV und bAV dagegen müssen grundlegend reformiert werden. Wenn dies weiter verschleppt wird, dürfte es zu einer Aufwertung der dritten Säule kommen. „Verschiedene parlamentarische Vorstöße wollen die private ­Vorsorge stärken“, beobachtet Konrad. So soll es künftig möglich werden, in die Säule 3a des nichterwerbstätigen Ehe- oder einge­tragenen Partners einzuzahlen. Zudem sollen Personen mit einem AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teil­beiträge in die Säule 3a einzahlen konnten, dies nachholen und voll vom steuerbaren Einkommen im Einkaufsjahr abziehen können („3a-Einkauf“). Bleibt abzuwarten, ob die Politiker die Kraft zu einer nachhaltigen Reform haben – und ob das Volk sie lässt.

Bezogen auf die Diskussion in Deutschland, wonach eine 100-Prozent-Beitragsgarantie trotz Niedrigzinsen noch immer in den BZML-Zusagen Pflicht ist, verweist Konrad auf die etwas anderen Modalitäten bei unseren Nachbarn: Das übergeordnete sozial­politische Leistungsziel der obligatorischen Vorsorge ­(Kombination aus AHV und dem obligatorischen Teil der bAV) ist die „Fort­setzung der gewohnten Lebenshaltung“ im Alter. Zur Überprüfung dient die Ersatzquote, also der Rentenbetrag in Prozent des letzten Bruttolohns (AHV-Lohn). „Der Bundesrat definiert diese anvisierte Ersatzquote mit 60 Prozent“, erklärt Konrad. Bei uns sind es in der GRV aktuell 48 Prozent Rentenniveau, Tendenz fallend, und in der bAV ist eine solche Quote gänzlich unbekannt.

Autoren:

Schlagworte: |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert