Pensionskassen
27. Mai 2016

BVV will in bestehende Tarife eingreifen

Vorschlag in Abstimmung mit Bafin: Kürzung um 24 Prozent ist vorgesehen. Vierprozenter sind „nicht mehr tragbar“.

Der BVV, der mit einem Kapitalanlagevolumen von etwa 24 Milliarden Euro eine der größten Altersvorsorgeeinrichtungen in Deutschland ist, will auf seiner Mitgliederversammlung am 24. Juni 2016 über Kürzungen von künftigen Leistungen abstimmen lassen. Dies berichtet Leiter-bav.de. Wie einer BVV-Präsentation zu entnehmen ist, hat sich der Aufsichtsrat des BVV bereits am 20. Januar 2016 darauf verständigt, die Mitgliederversammlung über eine Anpassung in Tarifen mit einem Rechnungszins von vier Prozent abstimmen zu lassen. Konkret geht es um Beiträge ab 1. Januar 2017. Auf diese erhalten die Anwärter bislang einen jährlichen Rentenbaustein in Höhe von 11,45 Prozent. Dieser soll nun um 24 Prozent auf 8,70 Prozent gesenkt werden. Das entspricht einer Absenkung von 24,02 Prozent. Zur vollständigen Kompensation wäre laut BVV ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 31,61 Prozent erforderlich. Die bis Ende diesen Jahres erworbenen Rentenanwartschaften sollen von der Maßnahme unberührt bleiben.
 
Wie der BVV schreibt, macht das anhaltende Niedrigzinsumfeld eine Anpassung an das Marktumfeld erforderlich: „Zwei Drittel unserer Jahresbeiträge gehen in diesem Umfeld unverändert in Verträge mit einem Rechnungszins von vier Prozent. Dies ist aus Sicht der Verantwortlichen nicht mehr tragbar.“
 
Nach eigenen Angaben haben der Aufsichtsrat und der Vorstand des BVV in Abstimmung mit der Bafin sämtliche Handlungsoptionen geprüft. „Die jetzt der Mitgliederversammlung vorgeschlagene Maßnahme ist Ergebnis einer vorausschauenden Geschäftspolitik.“ Sowohl die Bafin als auch die Verantwortlichen des BVV schätzen die Maßnahme als angemessen und geeignet ein, heißt es weiter.
 
Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn er mindestens drei Viertel der Stimmen der anwesenden Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erreicht. Wird dem Vorschlag auf der Mitgliederversammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt, hält sich der BVV offen, der Mitgliederversammlung wirkungsgleiche oder weitergehende Maßnahmen vorzulegen. „Eine Ablehnung der Änderung der Bedingungen durch die Mitgliederversammlung löst nicht das Problem extrem niedriger Zinsen. Im Falle eines andauernden Niedrigzinsumfeldes bleiben Maßnahmen notwendig, die auch von der Bafin angeordnet werden können“, schreibt der BVV auf seiner Webseite.
 
Angelegt sind die BVV-Gelder „zum überwiegenden Teil in sicheren, verzinslichen Wertpapieren“. Ende 2014 betrugen die Aktienrisiken sieben Prozent. Hinzu kam eine Quote von zwei Prozent für Wandelanleihen.
portfolio institutionell newsflash 30.05.2016/Patrick Eisele
 

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