Pensionskassen
25. April 2012
BVV: Abschreibungen auf griechische Staatsanleihen drücken die Rendite
Die Pensionskasse korrigiert ihr Anlageverhalten, Staatsanleihen aus dem Euro-Raum sind tabu. In Solvency II sieht BVV-Vorstand Helmut Aden eine Gefahr für die bAV in Deutschland.
Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes hat nach eigenen Einschätzungen die europäische Staatsschuldenkrise gut gemeistert und im Geschäftsjahr 2011 ein angemessenes Ergebnis erzielt. Wie Deutschlands größte Pensionskasse mitteilte, fiel die Nettoverzinsung für das Jahr zwar 0,7 Prozentpunkte niedriger als 2010 aus, betrug aber immerhin noch 3,5 Prozent. Die laufende Durchschnittsverzinsung habe sogar bei vier Prozent gelegen. In die Verlustrücklage wurden 54 Millionen Euro eingestellt.
Schuld an dem Rückgang der Nettoverzinsung sind laut Rainer Jakubowski, Vorstandsmitglied beim BVV, die außerplanmäßigen Abschreibungen auf griechische Staatsanleihen von 71,5 Prozent des Nominalwertes. Infolgedessen haben sich die Aufwendungen für Kapitalanlagen, die gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Prozent auf 22,5 Milliarden Euro stiegen, auf insgesamt 155,3 Millionen Euro erhöht. „Ein wesentlicher Teil der für 2011 ergebniswirksamen Abschreibungen war nach Jahresultimo vor Feststellung des Abschlusses am 20. April 2012 umzusetzen. Zu diesem späten Zeitpunkt hatten wir keine Möglichkeiten mehr, die Abschreibungen durch Fondsausschüttungen oder Realisierung eines Teils der erheblich angestiegenen Bewertungsreserven zu kompensieren“, erläutere Jakubowski. Ende 2010 machten Staatsanleihen der Piigs-Länder 4,4 Prozent der Kapitalanlagen des BVV aus.
Wie es weiter hieß, hat die Krise der Euroländer und das nachhaltig gestörte Vertrauen in Staatsanleihen dazu geführt, dass der BVV sein Anlageverhalten korrigiert hat. So kommen Staatsanleihen des Euro-Raumes für die Pensionskasse zurzeit für die Vermögensanlage nicht in Betracht.
Solvency II führt zu überhöhten Eigenkapitalanforderungen
Mit Sorge blickt der BVV auf die anhaltenden Diskussionen zu Solvency II, in denen es um die Übertragung der Kriterien auch auf die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) geht. „Der Solvency-II-Ansatz würde die deutschen Pensionskassen in ein völlig ungeeignetes Risikomodell hineinzwingen – mit signifikanten Folgen“, ist sich BVV-Vorstand Dr. Helmut Aden sicher. „Die überhöhten Anforderungen an das Eigenkapital könnten nur durch Beitragserhöhungen oder Leistungsreduzierungen für die beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht werden“, fügt er hinzu. Deshalb sieht er darin eine „sehr ernstzunehmende Gefahr für das erfolgreiche Modell der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland“. Aktuell liegt die Eigenkapitalquote des BVV bei 5,1 Prozent. Dies übersteige im Verhältnis zur Deckungsrückstellung die Mindestanforderung in Höhe von 4,5 Prozent deutlich.
Mit Sorge blickt der BVV auf die anhaltenden Diskussionen zu Solvency II, in denen es um die Übertragung der Kriterien auch auf die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) geht. „Der Solvency-II-Ansatz würde die deutschen Pensionskassen in ein völlig ungeeignetes Risikomodell hineinzwingen – mit signifikanten Folgen“, ist sich BVV-Vorstand Dr. Helmut Aden sicher. „Die überhöhten Anforderungen an das Eigenkapital könnten nur durch Beitragserhöhungen oder Leistungsreduzierungen für die beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht werden“, fügt er hinzu. Deshalb sieht er darin eine „sehr ernstzunehmende Gefahr für das erfolgreiche Modell der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland“. Aktuell liegt die Eigenkapitalquote des BVV bei 5,1 Prozent. Dies übersteige im Verhältnis zur Deckungsrückstellung die Mindestanforderung in Höhe von 4,5 Prozent deutlich.
Mit seiner Kritik an Solvency II steht der BVV nicht allein. Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) beanstandete jüngst die stichtagsorientierte Systematik von Solvency II, die zu extrem hohen Eigenkapitalanforderungen führe und ökonomisch nicht plausibel sei. Musterberechnungen hätten Eigenkapitalanforderungen von 30 bis 40 Prozent der Verpflichtungen ergeben. Welche Folgen die Übertragung auf die EbAV hätten, soll nun eine Quantitative Auswirkungsstudie (QIS), wie sie es bereits in der Versicherungswelt mehrfach gegeben hat, zeigen. Noch in der ersten Jahreshälfte 2012 will Eiopa die für Pensionskassen und andere bAV-Einrichtungen gedachte QIS durchführen.
portfolio institutionell newsflash 25.04.2012/kbe
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portfolio institutionell
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