Alternative Anlagen
21. März 2018

Bundesbank blickt skeptisch auf Co-Co-Bonds

Die Deutsche Bundesbank blickt in ihrem aktuellen Monatsbericht mit Skepsis auf hybride Kapitalinstrumente zur Absorption von Verlusten in Banken und stellt die sogenannten Contingent Convertible Bonds, kurz „Co-Cos“, in Frage.

Die Stärkung der Eigenkapitalbasis von Banken war eine der zentralen Zielsetzungen von Regulierungs- und Aufsichtsbehörden nach der Finanzkrise 2007/2008. Co-Co-Bonds kamen da gerade recht. Sie wurden nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank als ein mögliches Instrument zur Erreichung dieses Ziels diskutiert. Und sie stießen bei Investoren angesicht vergleichsweise üppiger Kupons auf rege Nachfrage, und auch Asset Manager zögerten nicht, sondern legten Co-Co-Bonds-Fonds auf.
Bei Co-Co-Bonds handelt es sich um bedingte Pflichtwandelanleihen, die bei Eintreten vertraglich spezifizierter Auslöseereignisse entweder in hartes Kernkapital gewandelt oder abgeschrieben werden. Sie sind laut Bundesbank gemäß der Basel-III-Regelungen unter bestimmten Bedingungen als regulatorisches Eigenkapital anerkannt. Neben der angestrebten Erhöhung der Verlustabsorptionsfähigkeit von Banken unter regulären Geschäftsbedingungen hatten Investoren und Regulierungsbehörden auch die Erwartung, dass dieses Instrument geeignete Anreize zur besseren Risikosteuerung und -überwachung setzt. Auf diese Weise sollte die Widerstandsfähigkeit von Banken erhöht werden. Schließlich sollte der Hybridcharakter von Co-Co-Bonds durch die Kombination von Eigen- und Fremdkapitaleigenschaften zu einem Kostenvorteil gegenüber hartem Kernkapital führen. 
Üppige Kupons und der Strudel der nächsten Krise  
Eine kritische Auseinandersetzung mit Co-Co-Bonds sowohl auf konzeptioneller Ebene als auch im Hinblick auf die derzeitige Anwendungspraxis verdeutliche jedoch, analysiert die Bundesbank in ihrem aktuellen Monatsbericht, dass die hohe Komplexität des Instruments die zielgerechte Steuerung der Wirkungs- und Anreizmechanismen erschwere und die Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen erhöhe. Welche das sein könnten, lässt die Bundesbank offen. Aus Sicht der Bankenregulierung bestehen vor dem Hintergrund der aktuell zu beobachtenden Ausgestaltung von Co-Cos zudem Zweifel an ihrer Effektivität als Verlustabsorptionsinstrument für Banken im regulären Geschäftsbetrieb.
Insbesondere die in der Praxis anzutreffenden niedrigen CET-1-Schwellenwerte (CET: hartes Kernkapital), bei deren Unterschreitung eine Wandlung oder Abschreibung ausgelöst wird, könnten die Wirksamkeit des Instruments beeinträchtigen, erläutert die Bundesbank unf fährt fort: Regulatorische Eigenkapitalanforderungen könnten bereits vor Eintritt der in den Co-Co-Bonds vertraglich festgelegten Auslöseereignisse unterschritten werden. Damit wären behördliche Eingriffe in den Geschäftsablauf von Banken bereits vor der vertragsgemäßen Wandlung oder Abschreibung von Co-Cos erforderlich. Um dieser Problematik zu begegnen, sollten die regulatorischen Anforderungen an sogenannte AT-1-Instrumente (Additional Tier 1) in der EU verschärft werden. 
Für die Bundesbank stelle sich die Frage, ob kurzfristig zumindest eine Verschärfung der Anforderungen für die Anerkennungsfähigkeit von Co-Co-Bonds als regulatorisches Eigenkapital angezeigt sei. Langfristig erscheine jedoch eine stärkere Fokussierung auf hartes Kernkapital der zielführendere Ansatz zur Stärkung der Stabilität von Banken zu sein, heißt es im aktuellen Monatsbericht der Zentralbank. 
portfolio institutionell 20.03.2018/Tobias Bürger
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