Recht, Steuer & IT
4. Dezember 2020

Bund plant Umsatzsteuerbefreiung für VC-Fonds

Entwurf des Fondsstandortgesetz schlägt neuen Fondstyp für Infrastruktur vor. Kritik des BAI.

Die Bundesregierung will den Fondsstandort Deutschland besser machen. Ein Schritt in diese Richtung soll der Referentenentwurf sein, den das Bundesfinanzministerium am 2. Dezember vorlegte. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 16. Dezember.

Der Entwurf enthält Änderungsvorschläge für das Kapitalanlagegesetzbuch. Beispielsweise ist die Einführung von offenen Infrastruktur-Investmentvermögen und von geschlossenen Master-Feeder-Konstruktionen vorgesehen. Ebenfalls im Entwurf enthalten sind Pläne zu Änderungen im Umsatzsteuergesetz. Konkret sollen die Verwaltungsgebühren von Wagniskapitalfonds von der Umsatzsteuer befreit werden.

Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) sieht den Entwurf sehr kritisch. BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer stellt fest: „Leider enthält der Entwurf auch handwerkliche Mängel, die den Entwurf entwerten, wie zum Beispiel die isolierte Steuerbefreiung für Wagniskapitalfonds, bei der nicht nur völlig unklar bleibt, welche Fonds konkret erfasst sein sollen, sondern die zudem offenkundig gegen EU-(Beihilfe-)Recht verstößt. Noch fragwürdiger wird das Ganze, wenn man bedenkt, dass für andere Fonds, die zum Beispiel den deutschen Mittelstand oder Infrastrukturprojekte finanzieren, die Umsatzsteuerbefreiung nicht gelten soll. Gerade die Politik beschwört immer wieder, dass diese Finanzierungen gestärkt und erweitert werden müssen. Und nun dieser Fauxpas.“

 

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