Recht, Steuer & IT
22. Juli 2016
Bonitätswächter blamieren sich
Die Aufsichtsbehörde Esma geht mit Fitch Ratings hart ins Gericht. Interne Unterschungen hatten Fehlverhalten der Bonitätswächter offen gelegt. Dafür wurde Fitch nun eine Strafe aufgebrummt.
Verkehrte Welt! Normalerweise bewerten Rating-Agenturen gewerbsmäßig die Kreditwürdigkeit von Unternehmen aller Wirtschaftszweige, von Finanzinstrumenten, Forderungen sowie Staaten und deren untergeordneten Gebietskörperschaften. In diesem Fall liegt die Sache ein wenig anders. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) – seit Juli 2011 allein verantwortlich für die Aufsicht über die Kredit-Rating-Agenturen in der Europäischen Union – hat im Rahmen eines sogenannten Review im Jahr 2013 die Rating-Prozesse bei den von ihr beaufsichtigten Rating-Agenturen analysiert. Bei dem Review ging es routinemäßig um den Rating-Prozess bei der Analyse einzelner Länder im Zeitraum zwischen dem 1. September 2010 und dem 25. Februar 2013. In dem Zusammenhang wurde bei Fitch Fehlverhalten festgestellt, das nun in einer überschaubaren Geldstrafe mündete. Wobei der zugleich entstandene Imageschaden noch um einiges schwerer wiegen dürfte.
Wie die Esma in einer Pressemitteilung erläutert, fand man im Rahmen der Untersuchung heraus, dass einige Senior-Analysten von Fitch Informationen über bevorstehende Rating-Einstufungen („Rating Actions“) einzelner Staaten an Führungspersonen der damaligen Muttergesellschaft Fimalac weitergeleitet haben, und zwar noch bevor die Bonitätsnoten veröffentlicht wurden. Nach Angaben der Esma ist es Rating-Agenturen jedoch verboten, Informationen über anstehende Rating Actions an Personen weiterzuleiten, die nicht in die Erstellung des Ratings involviert sind. Allein dafür muss Fitch nun eine Strafe von 495.000 Euro bezahlen.
Zwölf-Stunden-Regel
Darüber hinaus wurde im Rahmen des Review deutlich, dass es bei Fitch zwischen Mitte 2011 und Anfang 2012 an internen Kontrollen mangelte, wenn es darum geht, ein analysiertes Land noch vor der Veröffentlichung der Rating-Ergebnisse über diese Einschätzung zu informieren oder besser: zu warnen. Dem Betreffenden, in dem Fall war es Slowenien, müssen mindestens zwölf Stunden Zeit eingeräumt werden, um die anstehende Rating Action zu prüfen und gegebenenfalls darauf reagieren zu können. Erst nach Ablauf der Mindestfrist darf die Rating-Agentur ihre Bonitätseinschätzung veröffentlichen. Fitch ist auch an diesem Punkt gescheitert. Statt mindestens zwölf Stunden abzuwarten, publizierte man die Herabstufung des Landes bereits rund drei Stunden nachdem die Informationen an das Land übermittelt wurden. Dafür wurde durch Esma nun eine Strafe von 60.000 Euro verhängt. Hinzu kommt eine Strafzahlung über 825.000 Euro, die das Fehlen der internen Kontrollen ahnden soll.
Nach Angaben der Esma hat Fitch inzwischen freiwillige Maßnahmen eingeleitet, damit sich ähnliche Rechtsverletzungen nicht wiederholen. Durch dieses Verhalten bleibt der Rating-Agentur offenbar eine höhere Geldbuße erspart.
portfolio institutionell newsflash 22.07.2016/Tobias Bürger
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