Pensionskassen
6. Februar 2025

BMF bringt Infrastrukturquote auf den Weg

Nach dem Ende der Ampel-Koalition lag die geplante Anpassung der Anlageverordnung auf Eis. Nun kommt nicht nur die neue Infrastrukturquote. Auch die Risikokapitalquote wird angepasst.

Es gibt Neuigkeiten zur geplanten Infrastrukturquote und der Erhöhung der Risikokapitalquote unter der Anlageverordnung für Pensionskassen. Am 5. Februar 2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) auf seiner Website angekündigt, dass die geplanten Anpassungen der Anlageverordnung, die zunächst im Regierungsentwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes vorgesehen waren, am 6. Februar im Verordnungsweg verkündet werden sollen.

Mit der Verordnung werden die Änderungen der Anlageverordnung nun also doch noch umgesetzt. Nach Angaben von Rechtsanwalt Marco Simonis von der Kanzlei Clifford Chance werden die Anpassungen in der „Achten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz“ enthalten sein.

Das BMF bezieht sich in seiner Ankündigung auf die in der Bundesratsdrucksache 488/24 enthaltenen Änderungen, die insbesondere folgende Anpassungen der Anlageverordnung vorsahen:

  1. Einführung einer neuen Infrastrukturquote in Höhe von fünf Prozent des Sicherungsvermögens;
  2. Erhöhung der Risikokapitalquote von 35 Prozent auf 40 Prozent des Sicherungsvermögens;
  3. Möglichkeit der Überschreitung der Streuungsgrenzen unter Anrechnung auf die Öffnungsklausel.

Infrastrukturquote und Risikokapitalquote unter der Anlageverordnung für Pensionskassen

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition am 6. November 2024, als Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) veranlasste, bestand für viele Gesetzgebungsverfahren der bisherigen Koalitionäre keine Chance mehr, dass diese noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 abgeschlossen werden.

Dr. Georg Thurnes, Vorstandschef der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (Aba), drückte daraufhin in einem Kommentar in der Verbandszeitschrift Betriebliche Altersversorgung (BetrAV) sein Bedauern darüber aus, dass mit dem Ampel-Ende auch die Reform der betrieblichen Altersversorgung und das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) nicht mehr verabschiedet werden. Und das, so Thurnes, obwohl es von den drei Reformpaketen parteiübergreifend die größte Unterstützung gefunden hätte. „Jetzt verlieren wir wichtige Zeit, die bei der kapitalgedeckten Altersversorgung neben dem Zins von so entscheidender Bedeutung ist.“

Rentierliche Anlagen wichtiger denn je

Aus Thurnes‘ Kommentar von Ende 2024 geht hervor, dass diese mit der Bafin und bAV-Praktikern abgestimmten Reformvorschläge Pensionskassen befähigen würden, im Interesse der Mitglieder rentierlicher anzulegen, „was in Zukunft wichtiger denn je sein wird“. Die Bafin hatte auch schon signalisiert, zeitnah die notwendige Umsetzung durch das Kapitalanlagerundschreiben auf den Weg zu bringen.

Dem Gesetzentwurf war eine öffentliche Konsultation vorausgegangen. Die Verbände AKA, VFPK, GDV, BAI und BVI begrüßten die geplante Einführung einer separaten Infrastrukturquote in der Anlageverordnung.

Investments in Real Assets und insbesondere Infrastruktur sind nach Angaben von Marco Simonis bislang für regulierte Anleger nur begrenzt möglich. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sah einige Änderungen vor, die in den Vorgaben der Anlageverordnung die Kapitalanlage in Infrastruktur-Assets erleichtern sollten.

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