Traditionelle Anlagen
31. März 2021

BDB stellt Schutz für Adressen der öffentlichen Hand in Frage

Bankenverband überprüft nach Greensill Einlagensicherung. Oberstes Ziel: Schutz der Sparer.

Der Bundesverband deutscher Banken (BDB) prüft nach der Greensill-Pleite eine Reform der Einlagensicherung. In Folge der Pleite muss die Einlagensicherung Entschädigungen von drei Milliarden Euro zahlen. Im Interview mit der Börsen-Zeitung stellt Hauptgeschäftsführer Christian Ossig zudem den Schutz für Adressen der öffentlichen Hand in Frage.

Ossig sagte im Interview: „Die Einlagensicherung ist wichtig und notwendig – und daran werden wir nicht rütteln. Eine andere Frage ist: Wen schützt sie und in welchem Umfang? Unser oberstes Ziel ist der Schutz der Sparerinnen und Sparer. Daran wird auch eine mögliche Reform nichts ändern. Unabhängig davon darf man aber natürlich fragen, ob die Ersparnisse einer Familie beispielsweise mit dem Liquiditätsmanagement eines öffentlich-rechtlichen Senders vergleichbar sind. Da ist meine Sicht der Dinge: Das sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel.“

Kritik übte Ossig zudem an den Kommunen: „Wie jeder Steuerzahler bedauere auch ich, dass Kommunen nun wahrscheinlich Geld verlieren. Doch auch das sind professionelle institutionelle Anleger. Den Kommunen war bekannt, dass sie durch den Einlagensicherungsfonds nicht mehr geschützt werden.“

Wenig überraschend stellt der BDB-Hauptgeschäftsführer dagegen seinen Mitgliedern ein gutes Zeugnis aus. Diese hätten ihre Puffer an Eigenkapital und Liquidität in den vergangenen Jahren massiv gestärkt. Natürlich befinden wir uns in der schwersten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg, und die Zahl der Insolvenzen wird von einem historischen Tief steigen. Wir gehen davon aus, dass diese Welle nicht so hoch sein wird und sich mehr in die Länge ziehen wird. Wir sehen aktuell keine systemische Instabilität im Bankensystem.”

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