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23. August 2013

bAV-Verbände verschaffen sich Luft

Die EU-Kommission hat am 25. März das sogenannte Grünbuch über die langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft veröffentlicht und einen Konsultationsprozess in Gang gesetzt. Bemerkenswertes Feedback kommt vom VFPK und der Aba.

In ihren Stellungnahmen verschaffen die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) und der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) ihrem Ärger über Niedrigzinsumfeld und Regulierung Luft. Die deutschen Versicherer haben sich ebenfalls zu Wort gemeldet. Das Statement des GDV finden Siehier. Demnach ist ein Ziel des Grünbuchs erreicht, eine Debatte anzustoßen, die die Förderung des Angebots langfristiger Finanzierung in den Mittelpunkt einer Diskussion stellt. Außerdem erhofft sich die EU-Kommission von dem Grünbuch eine Verbesserung und Diversifizierung der Finanzvermittlung für langfristige Investitionen. Long-Term Investment Funds sollen dabei helfen, Infrastruktur, Energie, Bildung, Innovation und ökologische Investmentthemen zu fördern. 
Beim VFPK  heißt es in einer aktuellen Stellungnahme zum Grünbuch: „Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) können zur langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten.“ Der Verband argumentiert, die EbAV-Mitglieder könnten über die Beteiligung an künftiger Wertschöpfung eine kapitalgedeckte Altersversorgung aufbauen, die ihnen einen „unabweisbaren Anspruch auf zukünftige Erträge und Einnahmen“ sichert. Damit das gelingt, sollte die Politik nach Ansicht der Interessenvertreter für die betrieblichen Pensionskassen in Deutschland den Blick nicht allein auf die Aspekte „Risiko“ und „Sicherheit“ lenken, sondern auch die Auswirkungen der aktuellen, politisch gewollten Niedrigzinssituation auf die Anleger und Sparer im Blick haben. „Long Term Investment kann den EbAV eine Kapitalanlage ermöglichen, die ihren langfristigen Zinszusagen gerecht wird und kurzfristige Marktschwankungen ausgleichen kann“, konstatiert der VFPK. 
Voraussetzung dafür ist laut dem Verband der Firmenpensionskassen ein Aufsichtsrecht, das der Langfristigkeit der Kapitalanlagen adäquat gerecht wird und beispielsweise von „stichtagsorientierten Marktbewertungen von Anlagerisiken“ absieht. „Darüber hinaus müssen die Anlagen geeignet sein, Erträge zu erwirtschaften, mit denen sich die gegebenen Zusagen an die Mitglieder und Versicherten erzielen lassen.“ 
Verlässliche Rahmenbedingungen 
Der Verband fordert „funktionierende Kapitalmärkte“; dazu gehöre einerseits, dass institutionelle Anleger nicht in direkter Konkurrenz zu den Zentralbanken agieren müssen. Auf der anderen Seite dürfe der Markt nicht mit Geld geflutet werden, das in Anlageformen fließe, die „bei funktionierenden Märkten nicht in dem Maße frequentiert würden. Genau das hat die Finanzkrise der Jahre 2007 ff. mitverursacht“, warnt der VFPK rückblickend und fordert „stabile und verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die einzelnen langfristigen Kapitalanlageklassen.“ So sei es zum Beispiel bei Investitionen in Infrastrukturprojekte auf der Basis von staatlichen Fördersystemen (plakativ führt der Verband Einspeisevergütungen und Prämienmodelle ins Feld) unerlässlich, dass die zum Investitionszeitpunkt zugesagten und geltenden gesetzlichen Bedingungen über die Dauer des Investments bestehen bleiben. In der Praxis (Spanien, Griechenland) gab es wiederholt Fälle, in denen etwa die Einspeisevergütung für Solarstrom rückwirkend gekürzt wurde. 
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, die wie der VFPK in Berlin residiert, begrüßt in ihrer Stellungnahme die öffentliche Konsultation zum „breit angelegten Grünbuch“; sie beschränkt sich auf die aus Sicht der betrieblichen Altersvorsorge relevanten Fragen. So heißt es: „EbAV sind aufgrund ihrer langfristigen Verbindlichkeiten dafür prädestiniert, langfristig zu investieren.“ Es gebe praktisch keine Investoren, die regelmäßig längere Anlagehorizonte verfolgen. 
Auf die Frage im Grünbuch, wie nationale und multinationale Förderbanken die Finanzierung langfristiger Investitionen optimal unterstützen könnten, antwortet die Aba: „Die meisten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland haben mit Infrastrukturkapitalanlagen bislang wenig Erfahrung und werden in diesem bisherigen Nischenthema kurzfristig keine Experten werden.“ Die neuen Anlagen erforderten mehr Kreditanalyse. In dem Zusammenhang wäre eine zentrale Stelle wie die Europäische Investitionsbank (EIB), wo die EbAV Informationen bekommen könnten und Risiken reduzieren würden, hilfreich. Die EIB könnte gegebenenfalls auch im Hinblick auf die aus EbAV-Sicht erforderliche Übernahme von stärker risikobehafteten Tranchen und Garantien behilflich sein, erläutert die Aba und ergänzt das Ansinnen mit den Worten: „Tranchierung ermöglicht den Anlegern einen Kauf bestimmter Tranchen nach Risikofreudigkeit.“ 
Und auf die Frage, in welchem Umfang und in welcher Weise institutionelle Anleger bei der Umgestaltung der Landschaft für langfristige Finanzierungen eine wichtige Rolle spielen können, heißt es bei der Aba: Da EbAV prädestiniert seien, langfristige Anlagen zu tätigen, könnten die richtigen Rahmenbedingungen (unter anderem das prudent-person-Konzept mit ALM-Modellen) dazu führen, dass langfristige Anlagen ein wichtiges Kerninvestment werden. Die langfristige Finanzierung hat aus Sicht der Aba ein nennenswertes Potential, das weit über eine Beimischung (exemplarisch nennt Aba „Private Equity“) hinausgeht. 
Hinderliches Regulierungskorsett
Grundsätzlich mangele es in Deutschland am Angebot gepoolter Vehikel. Überhaupt fehle es am Regulierungsrahmen, auf dem gepoolte Instrumente effizient aufgesetzt werden können, so die Aba im Hinblick auf Gedankenspiele, wie institutionelle Anleger in langfristige Anlagen investieren und gleichzeitig diversifizieren könnten.
Was die Möglichkeiten der EbAV zur langfristigen Kapitalanlage betrifft, hingen diese aber „von Bereitschaft und Fähigkeit zur Altersversorgung der Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer sowie vom rechtlichen Rahmen ab“, unterstreicht der Verband und moniert, die Möglichkeiten der langfristigen Kapitalanlage würden durch Aufsichtsrecht, Rechnungslegungsvorschriften und Steuerrecht bereits heute erheblich eingeschränkt. 
Vor diesem Hintergrund wird die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung nicht müde, ihre Sichtweise auf die Einführung von Solvency-II-ähnlichen Eigenmittelanforderungen darzustellen: Eine derartige Regulierung würde die sinnvolle und wünschenswerte langfristige Kapitalanlage durch EbAV weiter erschweren – statt sie zu unterstützen. Auch würde sie für die Begünstigten in Deutschland nicht zu mehr Sicherheit, sondern zu weniger Versorgung führen. Das sei weder im Interesse der Arbeitgeber noch der Begünstigten oder gar des Staates, gibt die Aba zu bedenken. Die Arbeitsgemeinschaft plädiert dafür, dass die Rahmenbedingungen für betriebliche Altersversorgungssysteme gefördert und weiterentwickelt werden, „damit in Zukunft möglichst viele EU-Bürger bAV-Ansprüche in angemessener Höhe erwerben.“ 
portfolio institutionell newsflash 19.08.2013/Tobias Bürger
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