Banken sehen Nachhaltigkeitsberichterstattung kritisch
CSRD-Umsetzung „inhaltlich und zeitlich mehr als ambitioniert“. Abkehr vom Grundsatz der Proportionalität.
Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt Stellung zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). In einer gemeinsamen Stellungnahme unterstützen zwar die verschiedenen Bankenverbände die angestrebte Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft in Europa. Der vorgelegte Legislativvorschlag „Corporate Sustainability Reporting Directive“ sei ein wichtiger Schritt zu einer europaweit harmonisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Dennoch erscheint die Umsetzung der neuen Berichtspflichten den Banken laut einer Mitteilung sowohl inhaltlich als auch zeitlich mehr als ambitioniert. Dies gelte insbesondere für die erstmals berichtspflichtigen Banken und Sparkassen. Sie werden vor sehr hohe Herausforderungen gestellt. Auch auf Institute, die bereits einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, komme ein erheblicher Umsetzungsbedarf zu. Neben der Ausweitung des Anwendungsbereichs sowie der Berichtsinhalte ergeben sich die Herausforderungen insbesondere aus dem digitalen Offenlegungsformat und den sehr engen Umsetzungsfristen.
Mangel an Proportionalität
Die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf alle „großen“ Unternehmen im Sinne der Bilanz-Richtlinie – neben den kapitalmarktorientierten Unternehmen – führe zu einer Berichtspflicht für viele ausschließlich regional tätigen Banken und Sparkassen. „Wir sehen hier eine Abkehr vom Grundsatz der Proportionalität. Die Ausweitung der Berichtspflichten lässt für diese Banken und Sparkassen einen unverhältnismäßigen Mehraufwand erkennen. Die konkrete Ausgestaltung einiger Berichtsinhalte steht zwar noch aus, deren Detailtiefe ist jedoch am Entwurf des delegierten Rechtsaktes zu Art. 8 Taxonomie-VO erkennbar“, teilt die Deutsche Kreditwirtschaft mit.
Zweifelhafter Nutzen
„Angesichts des hohen Aufwands bei zweifelhaftem Nutzen“, so die Bankenverbände, „sprechen wir uns dafür aus, die Pflicht zur Auszeichnung der Nachhaltigkeitsberichte und der Angaben nach Art. 8 Taxonomie-VO zu streichen“. Andernfalls solle man diese Pflichten aus Proportionalitätsgesichtspunkten und im Gleichlauf zu den ESEF-Vorschriften zumindest auf kapitalmarktorientierte Unternehmen eingrenzen.
Die Banken plädieren für eine an die Unternehmenspraxis angepasste und auskömmliche zeitliche Staffelung, die um eine stufenweise Einführung von Berichtspflichten ergänzt wird. Die Berichtspflichten müssten jedoch immer mit einer Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr zur Implementierung von Berichtsprozessen und Berichtsformaten vor der erstmaligen Berichtsperiode bekannt sein.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Nachhaltigkeit/ESG-konformes Investieren
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