Versicherungen
8. Februar 2012

Bafin: Zinsabfragen bei Versicherungen und Pensionskassen

Die Finanzaufsicht wiederholt eine bereits 2009 durchgeführte Studie zu den Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf Lebensversicherer und deren Kapitalanlageerträge.

Das Niedrigzinsumfeld ist eine ernste Bedrohung für Lebensversicherer und Pensionskassen – zumindest langfristig. Grund genug für die Bafin, eine bereits 2009 durchgeführte Studie zu den Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Lebensversicherer und deren Kapitalanlageerträge zu wiederholen. Neu an der aktuellen Studie ist die Berücksichtigung der seit 2009 veränderten Rahmenbedingungen. Dazu gehört unter anderem die Berücksichtigung der Auswirkungen der Zinszusatzreserve, die nach Paragraf 5 der Deckungsrückstellungsverordnung ab dem Geschäftsjahr 2011 zu bilden ist.
Das Ergebnis: Gemäß den von den Unternehmen gelieferten Berechnungen reichen im vorgegebenen Niedrigzinsszenario die Kapitalerträge der Branche insgesamt etwa 15 Jahre lang aus, um den Garantiezins zu finanzieren. Den Aufbau der Zinszusatzreserve sowie die aufgrund des Niedrigzinsumfelds bedingte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven bezeichnet die Bafin jedoch selbst als erhebliche zusätzliche Belastung. Die Bildung der Zinszusatzreserve helfe den Unternehmen aber, so die Bafin etwa beschwichtigend, ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern auch über das Jahr 2026 hinaus zu erfüllen. Gegenwärtig beträgt der durchschnittliche Garantiezins in der Branche etwa 3,3 Prozent und nehme nur langsam ab. 
PKs erfüllen Leistungen „voraussichtlich“
Angepasst an die Besonderheiten von Pensionskassen führte die Bafin 2011 bei diesen eine vergleichbare Zinsabfrage durch. Die Besonderheiten, so die Aufsicht, ergeben sich insbesondere aus betriebsrentenrechtlichen Regelungen und, speziell bei den regulierten Kassen, aus aufsichts- und versicherungsvertragsrechtlichen Vorgaben. Bei der Mitteilung des Ergebnisses der Pensionskassenumfrage ist vor allem die Wortwahl der Bafin interessant. Demnach können die Kassen ihre zugesagten Leistungen „voraussichtlich“ auch bei einer weiter anhaltenden Niedrigzinsphase „in aller Regel“ erbringen. Diese Wortwahl strahlt weniger Zuversicht aus als bei den Versicherern. In diesem Sinne dürfte auch die Bafin-Ankündigung zu verstehen sein, den Kontakt mit denjenigen Kassen zu intensivieren, bei denen die Ergebnisse Grund zu der Annahme geben, dass sie besonders von einer anhaltenden Niedrigzinsphase betroffen sein könnten. Aktuell beträgt der Garantiezins der Pensionskassen im Schnitt 3,47 Prozent. Pensionsfonds wurden nicht abgefragt, da diese überwiegend nicht versicherungsförmige Geschäfte betreiben.
portfolio institutionell newsflash 08.02.2012/pe
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