Recht, Steuer & IT
12. Januar 2022

Bafin will Kapitalpuffer für Wohnimmobilien

Antizyklischer Kapitalpuffer und sektoraler Systemrisikopuffer für Banken. Obergrenze für FK droht.

Die Bafin möchte einen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf inländische Risikopositionen festsetzen und einen sektoralen Systemrisikopuffer von 2,0 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite einführen. Derzeit liegen die Quoten jeweils bei null Prozent. Dies teilte die Finanzaufsicht am Mittwoch mit.

Die Maßnahme berücksichtigt laut der Behörde Analysen des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) und des European Systemic Risk Boards (ESRB). Der AFS sieht makroprudenziellen Handlungsbedarf und begrüßt das von der Bafin vorgelegte Maßnahmenpaket. Für beide Maßnahmen will die Bafin jeweils eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Anhörungen dazu beginnen heute und enden am 26. Januar 2022. Beide Puffer sollen zeitnah aktiviert werden. Die Institute haben nach Einschätzung der Bafin aber genügend Zeit, sich auf die Maßnahmen einzustellen. Sie müssen die zusätzlichen Kapitalanforderungen erst zum 1. Februar 2023 vollständig erfüllen.

Es geht um 22 Milliarden Euro

Mit den beiden Kapitalpuffern werden insgesamt rund 22 Milliarden Euro an hartem Kernkapital im Bankensystem konserviert. Nämlich 17 Milliarden Euro über den antizyklischen Kapitalpuffer und fünf Milliarden Euro über den sektoralen Systemrisikopuffer. Die Banken werden die Anforderungen fast vollständig aus bestehendem Überschusskapital erfüllen können. Lediglich bei wenigen Instituten ergebe sich ein zusätzlicher Kapitalbedarf in geringer Höhe.

Bafin-Präsident Mark Branson sieht die Pläne als vorbeugende Risikomaßnahmen: „Mit diesen Kapitalpuffern tragen wir nicht nur den zyklischen Risiken Rechnung, sondern begegnen auch zielgenau den spezifischen Finanzstabilitätsrisiken am Wohnimmobilienmarkt, wo Preis- und Kreditwachstum momentan sehr stark sind.“ Hauptziel sei, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors vorbeugend zu stärken. In schlechteren Zeiten dienen die Puffer zur Verlustabsorption, so dass eine mögliche prozyklische Einschränkung der Kreditvergabe mit negativen Auswirkungen auf die Realwirtschaft begrenzt werden kann.

Mahnung an alle Kreditgeber

Ergänzend zu den Kapitalmaßnahmen mahnt die Aufsicht Banken, Versicherungsunternehmen und andere Kreditgeber, angesichts der aktuellen Entwicklungen am Markt für Wohnimmobilien bei der Neukreditvergabe besonders vorsichtig zu sein. Sie erwartet eine konservative Bewertungs- und Kreditvergabepraxis, die Finanzierungen mit hohem LTV („loan-to-value“) restriktiv behandelt und eine solide Schuldentragfähigkeit der Kreditnehmer dauerhaft, also auch in Stressphasen, sicherstellt. Kreditnehmer sollten jederzeit in der Lage sein, die monatlichen Zahlungen für Zins und Tilgung aufbringen zu können, auch wenn Zinsen steigen.

Bafin droht mit Obergrenze für FK

Die Bafin will in engem Austausch mit dem AFS die Entwicklung der Kreditvergabestandards fortlaufend analysieren. Sollte sich herausstellen, dass Kreditvergabestandards übermäßig gelockert werden, kann die Aufsicht verbindliche Maßnahmen zur Kreditvergabe erlassen. So könnte sie beispielsweise gemäß Paragraf 48u Seite 2 von 2 Kreditwesengesetz und gemäß Paragraf 308b Versicherungsaufsichtsgesetz eine Obergrenze für den Fremdkapitalanteil bei Wohnimmobilienfinanzierungen vorgeben.

Autoren:

Schlagworte: |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert