Banken
21. März 2017

Bafin verhängt Bußgelder gegen Caceis Bank

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegen die Caceis Bank Deutschland Bußgelder in Höhe von 105.000 Euro festgesetzt. Caceis stuft die Angelegenheit als „eher ein formales Thema“ ein.

Wie die Bafin am 15. März 2017 auf ihrer Homepage kurz und knapp mitteilte, erfolgte der Bescheid bereits am 9. November 2016 auf Grundlage von Paragraf 56 Absatz 2 Nr. 3 Buchstabe f) Kreditwesengesetz (KWG).
Nach Lesart des Gesetzestextes handelt derjenige ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach Paragraf 25a Absatz 2 Satz 2 zuwiderhandelt. Der KWG-Paragraf 25a erörtert „besondere organisatorische Pflichten“.
Konkret besagt Absatz 2 Satz 2: „Die Bundesanstalt kann gegenüber einem Institut im Einzelfall Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des Absatzes 1 Satz 3 und 6 sowie die Beachtung der Vorgaben nach Satz 1 sicherzustellen.“ Demnach lag die Caceis Bank Deutschland, die per 31. Dezember 2016 auf die französische Schwestergesellschaft Caceis Bank S.A. mit Sitz in Paris verschmolzen wurde, mit der Bafin im Clinch wegen der Geschäftsorganisation.
Versäumnisse moniert 
Gegenüber portfolio institutionell bestätigt ein Sprecher von Caceis einen Bericht der Börsen-Zeitung. Darin heißt es, die Bafin habe bei einzelnen internen Kontrollen Versäumnisse moniert. Diese betrafen die rechtzeitige Löschung von IT-Zugangsberechtigungen sowie die Zusammensetzung und die Dokumentation des Risk- und Compliance-Komitees. Die Bank sei den Änderungswünschen nachgekommen, allerdings nicht so schnell wie von der Bundesanstalt gefordert. Die Mängel seien aber noch vor Aussprache des Bußgeldes am 9. November 2016 geheilt worden, betonte der Sprecher. Das Bußgeld muss die Caceis aber dennoch bezahlen.
Insgesamt sei die ganze Angelegenheit „eher ein formales Thema“ gewesen, hob der Sprecher hervor, der sich der Tragweite der Versäumnisse bewusst ist. Die Kunden und die Bank selbst seien zu keiner Zeit nennenswerten Risiken ausgesetzt worden. Bei der Bank wies man darauf hin, dass das Bußgeld das Institut als Bank betroffen habe, nicht hingegen die Verwahrstellenfunktion. 
Die Bafin trägt derartige Versäumnisse bei den von ihr beaufsichtigten Unternehmen erst seit kurzer Zeit in die Öffentlichkeit. 
portfolio institutionell newsflash 21.03.2017/Tobias Bürger
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