Pensionskassen
7. Mai 2018
Bafin sieht bAV bedroht
Das Zinstief bedroht nach Einschätzung der Bafin zunehmend die betriebliche Altersvorsorge. Etwa ein Drittel der 137 Pensionskassen ist unter verschärfter Beobachtung.
Die Nachrichtenagentur dpa-afx zitiert den Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht, Dr. Frank Grund, mit den Worten: „Ohne zusätzliches Kapital von außen werden einige Pensionskassen nicht mehr ihre vollen Leistungen erbringen können“. Die Lage sei „noch ernster als vor zwei Jahren“ und werde sich bei anhaltend niedrigen Zinsen weiter verschärfen, sagte Grund anlässlich der Jahrespressekonferenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am 3. Mai 2018.
Etwa ein Drittel der 137 Pensionskassen in Deutschland habe die Bafin bereits unter verschärfter Beobachtung. „Und wir drängen sie, bei ihren Trägern oder Aktionären rechtzeitig Unterstützung einzufordern“, sagte Grund. In der schwierigsten Gruppe befänden sich etwa zehn Prozent der Deckungsrückstellungen der Branche, „da machen wir uns schon erhebliche Sorgen“. Weiter sagte Grund: „Alle Verantwortlichen sollten Interesse daran haben, Pensionskassen vor einer Schieflage zu bewahren.“ Nur dann bleibe die betriebliche Altersvorsorge ein stabiler Pfeiler der Alterssicherung in Deutschland.
portfolio institutionell 04.05.2018/Tobias Bürger
Autoren:
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Die Betriebsrente gleich pauschal als gefährdet anzusehen,
ist genauso Blödsinn, als wenn man eine Warnung herausgibt, dass das Grundwasser in Gefahr sei, wenn im Bodensee 10 Motorboote kentern.
Bei den Pensionskassen muss man zunächst zwischen
Den Unternehmensformen unterscheiden.
So gibt es Versicherungsvereine und Aktiengesellschaften.
Sollte eine Pensionskasse als Aktiengesellschaft die garantierten Leistungen nicht mehr gewähren können, besteht durch Protektor ein Schutz.
http://www.protektor-ag.de/de/wp-content/uploads/sites/2/2016/07/2016-02-02_Internet_SF_Mitglieder_Pensionskassen.pdf
Insoweit sind die Betriebsrenten bei Pensionskassen AG gesichert.
Betroffen sind allerdings Pensionskassen, die als Versicherungsvereine tätig sind und zusätzlich:
– reguliert sind,
Wenn eine regulierte Pensionskasse die garantierte Leistung nicht mehr gewähren kann, haftet der Arbeitgeber.
Sofern der Arbeitgeber insolvent ist, dann – und nur dann – kann eine Betriebsrente nicht mehr sicher in Höhe der Garantie sein.
In diesem Fall kann die garantierte Betriebsrente reduziert werden. Hierbei muss man jedoch auch anmerken, dass diese betroffenen Pensionskassen oft auch einen Rechnungszins oberhalb der deregulierten Pensionskassen einkalkuliert hatten und hierdurch die Schieflage entstanden ist.
Daran ist leicht zu erkennen, dass dies der absolute Ausnahmefall ist.
Daraus dann eine Panik zu verbreiten, dass Betriebsrenten nicht mehr sicher sind, ist durch die Mefien unverantwortlich.
Letztendlich führt diese Panikmache nur dazu, dass durch Verunsicherung der einzelne Bürger dann sich sagt, da mache ich lieber nichts mehr.
Als Konsequenz entsteht so eine zukünftige Altersarmut.
Vielleicht sollte die Presse hier einmal nicht nur auf ihre Auflage und Umsätze achten, sondern neutral eine Berichterstattung vornehmen!