Bafin schließt Trading-Desks der Mitarbeiter
Handel mit Kapitalgesellschaften und kurzfristige Finanzgeschäfte verboten. Weitere Reformschritte geplant.
Bafin-Beschäftigten der Risikokategorie A ist nun der Handel in Finanzinstrumenten mit Bezug zu sogenannten finanziellen Kapitalgesellschaften verboten. Diese Überarbeitung der Compliance-Regeln für die privaten Wertpapiergeschäfte ihrer Mitarbeiter fasste das Direktorium der Bafin am Donnerstag.
Zu den finanziellen Kapitalgesellschaften zählen etwa sämtliche in der EU ansässigen Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und sonstigen Finanzinstitute, beispielsweise Leasing- und Factoringgesellschaften. Auch Fonds, deren Hauptzweck die Anlage in finanzielle Kapitalgesellschaften ist, dürfen nicht mehr gehandelt werden. In die Risikokategorie A fallen unter anderem sämtliche Aufsichtsbereiche und damit derzeit fast 90 Prozent der Mitarbeiter. Für alle Beschäftigten der Bafin sind zudem spekulative Finanzgeschäfte, also das kurzfristige Handeln, beispielsweise mit derivativen Finanzinstrumenten oder Aktien, nicht mehr möglich.
Wie bereits zuvor müssen Bafin-Mitarbeiter Finanzgeschäfte weiterhin ab dem ersten Euro melden und Vorgesetzte bestätigen, dass die Beschäftigten über keine Insiderinformationen zum gehandelten Finanzinstrument verfügen, die sie durch ihre Aufsichtstätigkeit gewonnen haben. Die überarbeitete Dienstanweisung zu den Mitarbeitergeschäften ist nach Angaben der Behörde der erste Schritt, den man im Vorgriff auf weitere Reformen geht.
Zurückzuführen sind die verschärften Regeln auf den Fall „Wirecard“. Wie die FAZ berichtete, haben Bafin-Mitarbeiter in den 18 Monaten bis Ende Juni dieses Jahres mit keiner Aktie so viel gehandelt wie mit Wirecard-Papieren. Besonders heftig mit Wirecard-Aktien sei in der für die Marktüberwachung zuständigen Bafin-Abteilung WA2 getradet worden.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Aufsicht
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