Bafin plant Kosten-Bestandsaufnahme bei EbAV
Aba sieht erheblichen Aufwand für EbAV. Fragebögen für Ende November erwartet.
Mit Blick auf die im Oktober 2021 veröffentlichte Eiopa-Stellungnahme zum EbAV-Kostenberichtswesen plant die Bafin bei den EbAV eine Bestandsaufnahme. Dies berichtet die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Aba. Laut dem Verband möchte die Bafin dabei Aufschlüsse dazu erhalten, ob beziehungsweise welches dauerhafte Kostenberichtswesen für EbAV eingeführt wird. Dafür will die Aufsichtsbehörde die in der Eiopa-Stellungnahme vorgesehene Möglichkeit einer vorherigen Untersuchung wahrnehmen.
Gemäß der Erwartung der Aba wird der für die Bestandsaufnahme vorbereitete Fragebogen mit Erläuterungen Ende November 2022 mit einer Frist von etwa zwölf Wochen an die teilnehmenden EbAV geschickt. Aufgrund des damit später als geplant erfolgenden Start gehe man davon aus, dass die KVGen dann eher in der Lage sein werden, Mifid-II-konforme Kosteninformationen auch für Spezialfonds den EbAV zur Verfügung zu stellen.
Wie die Aba informiert, sollen bei dieser Erhebung alle Kosten der EbAV erfasst werden. Die Fragen zur Kapitalanlage – basierend auf den Eiopa-Vorgaben – sollen „sehr tief gehen“. Zudem dürften die geforderten Angaben zu den Trägerunternehmen „teils sehr schwierig und die Antworten kaum vergleichbar werden“. Daher werde der Aufwand für die EbAV erheblich sein.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV)
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