Pensionskassen
22. Juli 2013
Bafin erhöht High-Yield-Spielraum
Das Niedrigzinsumfeld erhöht die Bereitschaft der Assekuranz, verstärkt in den High-Yield-Bereich zu investieren. Die Bundesfinanzaufsicht unterstützt die höhere Risikobereitschaft.
In letzter Zeit wurde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vermehrt die Frage herangetragen, ob Anlagen im High-Yield-Bereich auch über die Öffnungsklausel dem gebundenen Vermögen zugeführt werden können, insbesondere dann, wenn die High-Yield-Quote bereits ausgeschöpft ist. Das geht aus einer Mitteilung der Aufsicht von Ende Juni hervor.
Bisher legt die Versicherungsaufsicht die Regelung im Rundschreiben 4/2011 (VA) in Verbindung mit der Anlageverordnung in Bezug auf Anlagen im High-Yield-Bereich eng aus. So sind Anlagen im Hochzinsbereich über die sogenannte Öffnungsklausel für Versicherungen in der Regel nicht möglich. Insofern liegt die Obergrenze für hochverzinsliche Anleihen bei eben jenen fünf Prozent der High-Yield-Quote.
Gleichwohl kommt die Aufsicht den Einrichtungen, die sich nach der Anlageverordnung richten und über diese Schwelle hinaus in höher verzinste Anleihen investieren möchten, nun entgegen. „Um (…) einen größeren Anlagespielraum im High-Yield-Bereich zu gewähren, hält es die Aufsicht grundsätzlich für vertretbar, wenn auch im Rahmen der Öffnungsklausel entsprechende Investitionen zulässig sind.“ Das heißt, sofern die High-Yield-Quote bereits ausgeschöpft ist, können künftig High-Yield-Anleihen über die Öffnungsklausel (ebenfalls fünf Prozent) erworben werden.
Die Hürden dafür sind überschaubar. Neben „hinreichender Sicherheit“ verlangt die Bafin, dass die Assets zumindest ein Speculative-Grade-Rating von zum Beispiel B- nach Standard & Poor’s und Fitch oder B3 nach Moody’s beziehungsweise eine dieser Rating-Kategorie entsprechende eigene Beurteilung aufweisen. Eine Ausweitung der fünfprozentigen High-Yield-Quote selbst, die als Mischquote für hochverzinsliche Unternehmensanleihen und Staatsanleihen konzipiert ist, sei jedoch nicht vorgesehen.
Ungeplant im Junk-Bereich
Es ist nicht das erste Mal, dass die Bafin die High-Yield-Hürde von fünf Prozent nicht ganz so eng sieht, wobei die Umstände nicht miteinander vergleichbar sind. So lockerte sie 2010, im Zuge der Herabstufung Griechenlands, den Spielraum der regulierten Investoren. Damals hieß es: „Unter den zurzeit gegebenen Umständen (…) wird die Bafin bis auf Weiteres aufsichtsrechtlich nicht beanstanden, falls die fünfprozentige High-Yield-Quote durch herabgestufte griechische Anleihen überschritten wird.“ In den vergangenen Jahren verzeichnete der Markt für Hochzinsanleihen erhebliche Kurskapriolen. So brach der Segment im Jahre 2008 um knapp 43 Prozent ein, um im Turnus darauf mit einem Zuwachs von 61,59 Prozent ein fulminantes Comeback zu feiern.
portfolio institutionell newsflash 08.07.2013/Tobias Bürger
Autoren:
portfolio institutionell
In Verbindung stehende Artikel:
Schreiben Sie einen Kommentar